Endlich wieder Steuererklärung einreichen

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Am 3. April, eine Woche früher als im Jahr 2023, beginnt die Kampagne 2024 für die Einkommensteuererklärung 2023/2024 (declaración de la renta). In Spanien ansässige Personen sind verpflichtet, ihr Einkommen zu deklarieren, und die Einkommensteuer wird als „Renta de las Personas Físicas“ (IRPF) bezeichnet.

Die Einkommenssteuerkampagne 2023 beginnt am 3. April 2024, dem Tag, an dem die Steuerzahler ihre Steuererklärung online abgeben können, eine Möglichkeit, die neun von zehn Steuerzahlern in Spanien bereits nutzen. Die Kampagne läuft vom 13. bis 30. Juni 2024 für die Abgabe der ausgefüllten Papierdokumente bei einem Finanzamt. Vom 29. Mai bis zum 28. Juni 2024 ist es möglich, einen Termin für den Besuch eines Finanzamtes zu vereinbaren. Vom 7. Mai bis zum 30. Juni 2024 kann die Steuererklärung auch telefonisch abgegeben werden (mit Termin). Wenn die Steuererklärung automatisch eingereicht wird, ist die Frist der 27. Juni. Am 30. Juni endet die Einkommenssteuerkampagne 2023/2024.

Die IRPF oder Einkommensteuer in Spanien gilt für Personen, die in Spanien ansässig sind und die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Personen, die mehr als 183 Tage pro Kalenderjahr in Spanien verbringen; Personen mit geschäftlichen oder wirtschaftlichen Interessen auf spanischem Gebiet; Personen mit einem Ehepartner oder Kindern, die in Spanien steuerpflichtig sind.

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Nicht in Spanien ansässige Steuerpflichtige werden nur mit dem in Spanien erzielten Einkommen besteuert. Auf dieses Einkommen wird ein Pauschalsteuersatz von 24 % bis zu 600.000 und von 47 % über 600.000 angewandt.

Alle in Spanien ansässigen Personen, die ein Einkommen von 22.000 Euro oder mehr erzielt haben (bei zwei Steuerpflichtigen sind es 14.000 Euro pro Person, bei mehreren Steuerpflichtigen, wenn die Summe 1.600 Euro übersteigt), müssen den so genannten „borrador“ beantragen und eine Steuererklärung abgeben.

In Spanien gibt es derzeit 6 verschiedene Steuersätze (tipo impositivo), die in Stufen (tramos IRPF) eingeteilt sind und sich nach dem Jahreslohn (base liquidable general) richten. Die Steuern müssen an die Agencia Tributaria oder Hacienda, die spanische Steuerbehörde, abgeführt werden. Etwa die Hälfte davon geht an das spanische Finanzamt (tipo estatal) und die andere Hälfte an das Finanzamt der autonomen Region (tipo autonómico), in der Sie wohnen.

Wie der spanische IRPF funktioniert, lässt sich am besten anhand eines Beispiels erklären. Nehmen wir als Beispiel eine alleinstehende Person ohne Kinder, die 35.000 Euro brutto im Jahr verdient.

Zunächst müssen 5.500 Euro als Grundabzug (reducción básica) vom Bruttojahresgehalt abgezogen werden. Damit verbleibt eine Steuerbemessungsgrundlage (base imponible) von 29.500 Euro brutto.

Dann werden 19 % (2365 Euro) auf die ersten 12.450 Euro angewandt, die der Steuerklasse entsprechen. In der nächsten Stufe werden 24 % (1860 Euro) auf 7750 Euro angewandt, gefolgt von 30 % (2790 Euro) auf 9300 Euro.

Insgesamt muss die Person in unserem Beispiel im Jahr 2023 7015 Euro an Einkommenssteuer zahlen (2365 + 1860 + 2790).

Quelle: Agenturen