Energieausweis bei Beantragung einer Hypothek vorgeschrieben

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Wir haben kürzlich berichtet, dass ab 2030 mindestens der Energieausweis E vorgeschrieben sein wird, um in Spanien eine Immobilie kaufen oder mieten zu dürfen. Bei der Beantragung einer Hypothek ist ein Energieausweis jedoch bereits jetzt vorgeschrieben. Seit dem 12. August 2025 muss nämlich ein gültiges Zertifikat (CEE) vorliegen, bevor die Hypothekenbewertung erfolgen kann. Diese Regelung gilt beim Kauf mit Hypothek, beim Verkauf oder bei der Refinanzierung. Sowohl der Gutachter als auch die Bank überprüfen, ob der Ausweis offiziell registriert und aktuell ist.

Die Maßnahme ist in der Verordnung Orden ECM/599/2025 vom 10. Juni 2025 enthalten, mit der die bestehenden Bewertungsstandards angepasst wurden. Der Energieausweis (spanisch: certificado energético) wird damit zu einem offiziellen Bestandteil des Bewertungsgutachtens.

Käufern wird empfohlen, das Label vor Unterzeichnung eines vorläufigen Kaufvertrags (arras) zu überprüfen. Fehlt das Dokument, kann sich die Hypothekenbeantragung verzögern oder sogar abgelehnt werden.

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Es gibt zwei Möglichkeiten: Bei bestehenden Immobilien muss der registrierte Ausweis vorliegen, bei Neubauten oder im Bau befindlichen Immobilien reicht ein vorläufiger Ausweis aus, sofern dieser mit den Registrierungsdaten übereinstimmt.

Der Energieausweis ist bereits seit Juni 2013 beim Verkauf einer Immobilie vorgeschrieben, konnte jedoch bisher auch nach der Bewertung vorgelegt werden. Die neue Regelung ändert dies: Ohne Energieausweis keine Bewertung und somit auch keine Finanzierung.

Wer jetzt eine Immobilie in Spanien kaufen möchte, sollte sofort den Energieausweis anfordern. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen und unnötige Verzögerungen beim Kaufprozess.

Quelle: Agenturen