Entfernen von Posidonia an Stränden auf Mallorca verboten?

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Die spanische Zentralregierung hat ein Königliches Dekret zum Schutz von Seegraswiesen im spanischen Mittelmeer erlassen. Dieses Dekret betrifft hauptsächlich die Arten Posidonia oceanica und Cymodocea nodosa, wobei Posidonia oceanica auf den Balearen eine besondere Bedeutung zukommt.

Ein Kernpunkt des Dekrets ist, dass die Überreste dieser Seegrasarten grundsätzlich im Küstensubstrat verbleiben sollen, also dort, wo sie angespült werden, sofern dies möglich ist und keine offensichtlichen negativen Auswirkungen zu erwarten sind.

Allerdings erlaubt die Verordnung, dass an sowohl städtischen als auch natürlichen Stränden die Entfernung, der Besitz, der Transport und die Verwendung der Seegrasreste während der Tourismussaison (15. März bis 15. Oktober) gestattet sind. Vor dem 15. März dürfen die angespülten Posidonia-Reste jedoch nicht entfernt werden.

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Jede Entnahme von Posidonia, vorzugsweise manuell, bedarf einer Genehmigung der zuständigen Regionalregierung und darf weder die Seegraswiesen gefährden noch zu Küstenrückgang führen. An Naturstränden darf die Posidonia während der Saison entfernt und unter sauberen Bedingungen getrocknet werden, um Verunreinigungen und invasive Arten zu vermeiden, es sei denn, es liegt ein erheblicher Küstenrückgang vor. Nach der Saison muss die Posidonia wieder an den Strand zurückgebracht werden.

Das Dekret betont die Bedeutung der Seegraswiesen für die Kohlenstoffspeicherung. Studien in Spanien zeigen, dass die von Seegraswiesen gespeicherte Kohlenstoffmenge fast 70 % (231 Millionen Tonnen) der jährlichen Emissionen des gesamten Landes ausmacht, was einem Wert von etwa 10 Milliarden Euro entspricht. Laut der Internationalen Union für Naturschutz können Posidonia-Wiesen für 40 % des jährlich von Küstenvegetation gespeicherten Kohlenstoffs verantwortlich sein, was deutlich mehr ist als die Kohlenstoffbindung tropischer Wälder.

Quelle: Agenturen