Entfernung des Denkmals von Sa Feixina auf Mallorca?

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Die spanische Regierung hat über das Ministerium für Territorialpolitik und Demokratisches Gedenken die Entfernung des Denkmals Sa Feixina in Palma auf Mallorca angeordnet. Ein entsprechender Beschluss, der am Donnerstag (26.03.2026) erlassen wurde, sieht vor, dass das Denkmal innerhalb von sechs Monaten aus dem öffentlichen Raum entfernt werden muss. Bei Nichtbeachtung drohen Sanktionen gemäß dem Gesetz zur Demokratischen Erinnerung.  

Dem Beschluss vorausgegangen war die Aufnahme des Denkmals für die Opfer des Kreuzers „Baleares“ in den Katalog der Symbole und Elemente, die der demokratischen Erinnerung zuwiderlaufen. Grundlage hierfür war ein Gutachten der Technischen Kommission für Symbole und Elemente, die der demokratischen Erinnerung zuwiderlaufen. Dieses Gutachten kam zu dem Schluss, dass das Denkmal inmitten der Franco-Diktatur errichtet wurde, um der Aufständischen zu gedenken, die beim Untergang des Kreuzers Baleares im März 1938 ums Leben kamen. Es sei Teil der „symbolischen Legitimierungsstrategien der Diktatur“ gewesen, die darauf abzielten, den Krieg, die Diktatur und die während und nach dem Konflikt verübte Gewalt zu rechtfertigen. 

Die Kommission betonte, dass das Denkmal als Teil des vom Franco-Regime entwickelten Kultes um die Gefallenen zu verstehen sei. Dieser Kult sei eine der wichtigsten und beständigsten symbolischen Politiken der Diktatur gewesen und habe darauf abgezielt, ausschließlich an die gefallenen Franco-Anhänger zu erinnern, ohne jegliche Absicht der Versöhnung oder der Erwähnung der Toten der republikanischen Seite. 

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Die Entfernung des Denkmals beinhaltet dessen „Verwahrung und Aufbewahrung in einer öffentlichen Einrichtung“, jedoch ohne öffentliche Ausstellung. Obwohl im Jahr 2010 franquistische Symbole und Inschriften entfernt wurden, entspreche die Form des Denkmals an sich dem typischen Gedenkstil der diktatorischen Bauten. Die Ästhetik des Denkmals sei untrennbar mit den Werten des Regimes verbunden. 

Der künstlerische Wert des Denkmals wird in der Studie in Frage gestellt. Es könne nicht losgelöst von der politischen und symbolischen Funktion betrachtet werden, für die es konzipiert wurde. Seine künstlerischen Merkmale stellten kein ausreichendes Argument dar, um seinen Verbleib im öffentlichen Raum zu rechtfertigen. 

Der Beschluss wird allen Betroffenen sowie der Autonomen Gemeinschaft und der Stadtverwaltung von Palma mitgeteilt. Das Verwaltungsverfahren ist damit abgeschlossen, es besteht jedoch die Möglichkeit, beim Staatssekretariat für Demokratische Erinnerung Berufung einzulegen.

Die Kontroverse um das Denkmal Sa Feixina in Palma de Mallorca spitzt sich zu. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Denkmal, das an den Kreuzer „Baleares“ erinnert, der am Massaker von La Desbandá beteiligt war, als Kulturgut geschützt werden soll oder abgerissen werden muss.

Die Stadtratssitzung (26.03.2026) zu diesem Thema endete mit einem Patt zwischen linken und rechten Parteien. Während die Linke die Streichung des Denkmals aus dem Flächennutzungsplan forderte und dessen Abriss aufgrund seiner faschistischen Konnotationen befürwortete, argumentierte die Rechte für den Erhalt des Denkmals als Kulturgut.

Fulgencio Coll von der Partei Vox betonte den kulturellen Wert und dankte den Anwohnern für ihre Unterstützung. Óscar Fidalgo, Stadtrat für Stadtplanung, wies darauf hin, dass das spanische Gesetz zur historischen Erinnerung nicht pauschal den Abriss aller Denkmäler vorschreibt und verwies auf eine frühere Entscheidung der ehemaligen Bürgermeisterin Aina Calvo, das Denkmal zu erhalten, um alle Opfer des Bürgerkriegs gleichzustellen.

Letztendlich wurde der Vorschlag zur Unterschutzstellung des Denkmals angenommen, da die Rechte geschlossen dafür stimmte, während die Linke dagegen war. Die Debatte um Sa Feixina verdeutlicht die anhaltenden Spannungen im Umgang mit der historischen Erinnerung in Spanien.

Quelle: Agenturen