Der italienische Staat muss einen Polizeibeamten entschädigen, der einem psychiatrischen Test unterzogen wurde, um festzustellen, ob er homosexuell ist, nachdem zwei Häftlinge in dem Gefängnis, in dem er arbeitete, ihn beschuldigten, mit ihnen geflirtet zu haben.
Das regionale Verwaltungsgericht von Piemont (Nord) hat zugunsten des Klägers entschieden, und der Staat muss ihn mit 10.000 Euro plus Prozesskosten entschädigen, so das Urteil.
Der Beamte arbeitete im Gefängnis von Vercelli (Nord). Gegen ihn wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet, nachdem zwei Gefangene behauptet hatten, er habe ihnen sexuelle Avancen gemacht.
Die Gefängnisleitung erörterte diese Angelegenheit mit dem Angeklagten und ordnete daraufhin eine psychiatrische Untersuchung an, um „seine Persönlichkeit“ zu überprüfen, obwohl der Beschwerdeführer behauptet, dass die Tests und ihre Fragen dazu dienten, seine sexuelle Orientierung zu klären.
Die psychiatrische Untersuchung wurde in Mailand (Nord) durchgeführt und kam zu dem Ergebnis, dass der Beamte für seine Tätigkeit „geeignet“ sei, woraufhin die Disziplinarakte sofort geschlossen wurde.
Der Mann wurde jedoch durch diese Tatsachen vor allem bei seinen Kollegen auffällig, so dass er um seine Verlegung aus dem Gefängnis von Vercelli bitten musste, und im Jahr 2022 beschloss er, seine Situation zu denunzieren.
Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die Entscheidung, ihn einem psychiatrischen Test zu unterziehen, „willkürlich und ohne gültige rechtliche, technische und wissenschaftliche Unterstützung“ war, da ihre bloße Umsetzung voraussetzte, dass Homosexualität ein „Persönlichkeitsproblem“ sein könnte.
Quelle: Agenturen





