Entwurf der Verordnung zur ZBE vorerst genehmigt

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Der Regierungsrat hat am Mittwoch (10.07.2024) den Entwurf der Verordnung zur Regelung der Umweltzone (ZBE) vorerst genehmigt. Für die Einreichung von Änderungsanträgen steht nun eine Frist von fünf Tagen zur Verfügung. Der Text wird dann dem Plenum zur ersten Genehmigung vorgelegt. Danach wird er 30 Tage lang öffentlich ausgelegt, damit Nutzer, Nachbarschaftsverbände und Organisationen ihre Einwände vorbringen können. Anschließend wird er dem Plenum zur endgültigen Genehmigung vorgelegt, damit er am 1. Januar 2025 in Kraft treten kann.

Vorbehaltlich etwaiger Beanstandungen betrifft die ZBE alle Fahrzeuge, die in der Gemeinde verkehren, mit bestimmten vorübergehenden Ausnahmen von den Zugangs- und Parkbeschränkungen für Fahrzeuge. Darüber hinaus enthält die Verordnung die so genannten Zonen mit besonderer Sensibilisierung, die in bestimmten Bereichen wie Schulen, Krankenhäusern und Altenheimen gelten.

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Die ZBE wird entlang der Avingudes-Achse, die mit der alten Stadtmauer zusammenfällt, und entlang der Strandpromenade eingerichtet. Die Einführung der ZBE wird am 1. Januar 2025 beginnen, dem vom Verkehrsministerium festgelegten Termin.

Ab dem 1. Januar 2028 gibt es einen sicheren Anwendungszeitraum, nach dem Fahrzeuge mit dem Kennzeichen B nicht mehr verkehren dürfen. Ab dem 1. Januar 2031 schließlich dürfen Fahrzeuge mit einer C-Plakette, der häufigsten Plakette, nicht mehr im Zentrum von Palma verkehren.

Was die ACIRE-, ORA-, ZAR- und andere Zonen betrifft, die in die ZBEs im Zentrum von Palma aufgenommen werden können, so werden sie weiterhin der städtischen Verkehrsverordnung entsprechen.

Quelle: Agenturen