Die neue Präsidentin der Balearen, Marga Prohens, hat versprochen, die Erbschaftssteuer in der Gemeinde in den ersten 100 Tagen der Legislaturperiode abzuschaffen. Am heutigen Dienstag (18.7.) hat sie nach einer außerordentlichen Sitzung des Ministerrats definitv angekündigt, die Erbschaft- und Schenkungsteuern auf den Balearen abzuschaffen.
Die Maßnahme tritt in Kraft, sobald das Gesetzesdekret im Amtsblatt BOIB veröffentlicht worden ist. Die Regionalregierung, angeführt von der Volkspartei, folgt anderen Regionen wie Madrid oder der Valencianischen Gemeinschaft, wo die Rechte diese Steuer ebenfalls abgeschafft hat. Prohens hat versichert, dass es weitere Steuersenkungen geben wird, wird diese aber im Laufe des Sommers kommunizieren.
Profitieren werden von der neuen Regelung vor allem die Verwandtschaftsgruppen I und II, also Eltern und Kinder, Großeltern und Enkel sowie Eheleute. Die Verwandtschaftsgruppen III und IV, also etwa Geschwister untereinander, werden immerhin noch von der Hälfte der Steuerlast befreit, wenn es keine anderen Nachkommen gibt. Wenn andere Nachkommen da sind, wird die Steuerlast um 25 Prozent reduziert. Auch die Steuern auf Erbschaften zu Lebzeiten werden abgeschafft.
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer hat die Zuständigkeiten, die den Gemeinschaften zugewiesen sind, die für ihre Erhebung verantwortlich sind. Es handelt sich um einen Steuersatz, der dazu dient, Vermögenszuwächse unentgeltlich zu besteuern, d.h. nach Erhalt einer Erbschaft oder ähnlicher Vorgänge, die nicht der Einkommensteuer unterliegen. “Egal, wie viel Wut ich ihnen gebe, sie wird im Juli dieses Jahres beseitigt werden”, erklärte die Präsidentin in einer ihrer ersten Reden im Inselparlament, wo sie sich an die Vertreter der Opposition wandte.
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Die Ministerpräsidentin erklärte, die Erbschaft- und Schenkungsteuern seien „ungerecht“, weil der Staat Geld von Menschen nehme, die ihr ganzes Leben für ihre Ersparnisse gearbeitet haben. Die Familien würden ohnehin an der Inflation leiden, deshalb habe man die Abschaffung der beiden Steuerarten als allererstes umsetzen wollen.
Die Erbschaftssteuer ist eine progressive Steuer, was bedeutet, dass der Steuersatz umso höher ist, je höher die Erbschaft ist. Der Zinssatz ist persönlich und direkt, das heißt, er liegt bei den Erben selbst. In den letzten Monaten wurde viel über diese Steuer gesprochen, weil die Gemeinden, die nach den Regionalwahlen von 28-M die Regierung gewechselt haben, einen beispiellosen fiskalischen Wettlauf begonnen haben. Diese Steuer gewährt hohe Erhebungsquoten, so dass durch ihre Abschaffung eine wichtige Einnahmequelle verloren geht, um die öffentlichen Ausgaben hoch zu halten.
Quelle: Agenturen





