Die Anwaltskammer der Balearen schließt sich der Kritik des Justizministeriums an, das die Gehälter der Pflichtverteidiger um knapp fünf Prozent erhöht hat. Die Erklärung der Anwaltskammer prangert einmal mehr die enormen Unterschiede in den Beträgen an, die die im Prozesskostenhilfedienst tätigen Anwälte für ihre Arbeit erhalten, und zwar zwischen den Gemeinden mit übertragenen Justizbefugnissen und denjenigen, die wie die Balearen noch vom Justizministerium abhängig sind. „Die angekündigte Erhöhung durch einen Ministerialerlass ist völlig inakzeptabel“, kritisieren sie.
Die Anwaltskammern kritisieren nicht nur, dass dieses Ungleichgewicht nicht ausgeglichen wird und dass es sich um die erste Erhöhung seit drei Jahren handelt, sondern auch, dass derselbe Tarif unverändert beibehalten wird.
Damit werden einige der Forderungen, die die Anwälte seit Jahren stellen, nicht berücksichtigt: eine davon ist, dass die Verwaltung sie für ihre Arbeit entschädigen sollte, wenn sie bestellt werden. Das Problem besteht nun darin, dass, wenn einer Person die Prozesskostenhilfe verweigert wird, der beauftragte Anwalt sich darum kümmern muss, diese von den von ihm vertretenen Personen einzutreiben. Sie forderten auch, dass juristische Personen Zugang zur Prozesskostenhilfe erhalten sollten.
„Die Anwaltschaft ist der Auffassung, dass alle Handlungen, die von Juristen ausgeführt werden, bezahlt werden sollten, auch wenn sie nicht ausdrücklich in den aktuellen Tarifen enthalten sind, wie z.B. Vollstreckungen, Zwangsvollstreckungen, Berufungen oder Zwischenfälle, um nur einige Beispiele zu nennen“, schließen sie.
Quelle: Agenturen




