Erweiterung der Kläranlage für Campanet und Búger

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Die Gemeinderäte von Campanet (MÉS) und Búger (Tot per Búger) auf Mallorca haben sich auf den Kauf eines Grundstücks geeinigt, auf dem die Erweiterung der gemeinsamen Kläranlage der beiden Gemeinden gebaut werden soll. Es handelt sich um ein Grundstück neben der bestehenden Abwasserinfrastruktur, das an die Agència Balear de la Qualitat de l’Aigua (ABAQUA) abgetreten wird, die für die Ausarbeitung und Durchführung des Projekts zuständig sein wird.

Obwohl die ABAQUA noch nicht mit der Ausarbeitung des Projekts begonnen hat, werden die beiden Stadtverwaltungen den Kauf des Grundstücks in Kürze unterzeichnen: „Es muss nur noch ein Datum und eine Uhrzeit für die Unterzeichnung beim Notar festgelegt werden“, erklärte der Bürgermeister von Campanet, Guillem Rosselló.

Der Kauf des Grundstücks beläuft sich auf 29.500 Euro, und jede Gemeinde wird den ihrer Einwohnerzahl entsprechenden Anteil zahlen. So wird Campanet etwa 70 % (20.650 Euro) zahlen, während Búger die restlichen 30 % (8.850 Euro) übernehmen wird.

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Es sei darauf hingewiesen, dass die Kläranlage von Campanet laut dem letzten Abwasserbericht von ABAQUA aus dem Jahr 2022 zu den sieben Kläranlagen Mallorcas gehört, die als unterdimensioniert gelten. Mit anderen Worten: Sie erhält mehr Wasser, als für sie vorgesehen ist. Tatsächlich ist sie für die Versorgung von 3.083 Einwohnern ausgelegt, versorgt aber derzeit etwa 4.000 Menschen.

Der Bürgermeister von Campanet – der in der letzten Legislaturperiode auch Geschäftsführer von ABAQUA war – versichert jedenfalls, dass die Kläranlage nicht nur unterdimensioniert ist, sondern auch „ein Problem der Überalterung“ hat. „Wir brauchen eine Renovierung und einen Umbau der Kläranlage, um die Qualität des Wassers zu verbessern“, so Rosselló.

In dem ABAQUA-Bericht wird auch darauf hingewiesen, dass für die Kläranlagen Inca Consell und Campanet „in den nächsten Jahren“ Erweiterungsarbeiten geplant sind. Darüber hinaus haben die beiden Stadtverwaltungen und ABAQUA im Jahr 2020 eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, die diese Maßnahmen vorsieht.

Darin heißt es, dass ABAQUA „die Maßnahmen durchführen muss, wenn es über die erforderlichen Grundstücke verfügt, die von der Gemeinde, in der die Anlagen errichtet werden sollen, nach vorheriger Genehmigung durch die technische Abteilung der Regionalverwaltung kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssen“, beide Gemeinden haben also ihre „Hausaufgaben“ bereits gemacht.

Quelle: Agenturen