EU billigt Gegenmaßnahmen zu US-Zöllen auf Stahl und Aluminium

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Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gaben am Mittwoch (09.04.2025) grünes Licht für die von der Europäischen Kommission (EK) vorgeschlagenen Gegenmaßnahmen als Reaktion auf die von den Vereinigten Staaten eingeführten Zölle von 25 % auf Stahl und Aluminium, wie diplomatische Quellen angaben und von der EU-Exekutive bestätigt wurde.

Die diplomatischen Quellen präzisierten, dass alle Mitgliedstaaten mit einer Ausnahme für die Gegenmaßnahmen gestimmt hätten. Das Land, das dagegen gestimmt habe, sei Ungarn, wie sein Außenminister Péter Szijjártó bereits in den sozialen Medien angekündigt habe. „Ungarn stimmt heute gegen den Vorschlag der Europäischen Kommission, Gegenmaßnahmen gegen die Vereinigten Staaten zu verhängen. Eine Eskalation ist nicht die Antwort. Solche Maßnahmen werden der europäischen Wirtschaft und den Bürgern zusätzlichen Schaden zufügen, indem sie die Preise in die Höhe treiben. Der einzige Weg nach vorn sind Verhandlungen, nicht Vergeltungsmaßnahmen“, schrieb er.

Die Europäische Kommission gab in einer Erklärung bekannt, dass die Mitgliedstaaten für den Vorschlag der EU-Kommission gestimmt haben, Handelsmaßnahmen gegen die Vereinigten Staaten einzuführen. „Der Vorschlag der Kommission erfolgte als Reaktion auf die Entscheidung der USA vom März, Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte aus der EU zu erheben“, erklärte die Europäische Kommission.

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Sie betonte, dass die EU die US-Zölle für ungerechtfertigt und ‚schädlich‘ halte, und wies darauf hin, dass diese Zölle von Washington ‚wirtschaftlichen Schaden für beide Seiten sowie für die Weltwirtschaft‘ verursachten. Die EU habe deutlich gemacht, dass sie es vorziehe, mit den USA ausgehandelte Ergebnisse zu erzielen, die ausgewogen und für beide Seiten vorteilhaft seien, so der Kommissar.

Er fügte hinzu, dass die Abstimmung der Länder am Mittwoch bedeute, dass die Gegenmaßnahmen in Kraft treten werden, sobald die internen Verfahren der Europäischen Kommission abgeschlossen sind und der Durchführungsrechtsakt veröffentlicht wird. Die Erhebung von Zöllen im Rahmen der Gegenmaßnahmen der EU beginnt am 15. April. „Diese Gegenmaßnahmen können jederzeit ausgesetzt werden, wenn die Vereinigten Staaten einem fairen und ausgewogenen Verhandlungsergebnis zustimmen“, teilte Brüssel mit.

Die heute beschlossenen Gegenmaßnahmen werden schrittweise eingeführt. So betreffen die seit dem 15. April angewandten Maßnahmen den Handel im Wert von 3,9 Milliarden Euro, während die seit dem 15. Mai umgesetzten Maßnahmen den Handel im Wert von 13,5 Milliarden Euro umfassen. Eine dritte Reihe von Gegenmaßnahmen für Sojabohnen und Mandeln im Wert von 3,5 Milliarden Euro wird am 1. Dezember in Kraft treten.

Quelle: Agenturen