Die Europäische Kommission wird im Rahmen der EU-Chemikaliengesetzgebung (REACH) den Verkauf von Produkten verbieten, denen absichtlich Mikroplastik zugesetzt wurde, wie z.B. Waschmittel, Kosmetika und Spielzeug, um die Freisetzung von rund einer halben Million Tonnen dieser synthetischen Partikel in die Umwelt zu verhindern.
Diese neue Vorschrift ist Teil der Bemühungen Brüssels, sein Ziel zu erreichen, die Verschmutzung durch Mikroplastik bis 2030 um 30 % zu reduzieren.
Die erlassene Beschränkung gilt für alle synthetischen Polymerpartikel, die kleiner als fünf Millimeter, organisch, unlöslich und abbaubar sind, mit dem Ziel, die absichtlichen Mikroplastikemissionen aus möglichst vielen Produkten zu verringern.
Der Geltungsbereich der neuen Verordnung umfasst körniges Füllmaterial, das in synthetischen Sportbelägen verwendet wird; Kosmetika, in denen Mikroplastik für verschiedene Zwecke verwendet wird, z.B. als Peeling (Mikroperlen) oder zur Erzielung einer bestimmten Textur, eines bestimmten Duftes oder einer bestimmten Farbe; Waschmittel, Weichspüler, Glitter, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Spielzeug, Arzneimittel oder medizinische Geräte und vieles mehr.
Produkte, die in der Industrie verwendet werden oder bei deren Verwendung kein Mikroplastik freigesetzt wird, sind von dem Verkaufsverbot ausgenommen, aber ihre Hersteller müssen Anweisungen für die Verwendung und Entsorgung des Produkts geben, um Mikroplastikemissionen zu vermeiden.
Die ersten Maßnahmen, wie das Verbot von nicht haftendem Glitter und Mikroperlen, werden mit Inkrafttreten der Beschränkung in 20 Tagen umgesetzt. In anderen Fällen wird das Verkaufsverbot erst nach einer längeren Frist umgesetzt, um den betroffenen Parteien Zeit zu geben, Alternativen zu entwickeln und diese umzusetzen. Darüber hinaus gelten in begründeten Fällen Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen, um den Betroffenen die Anpassung an die neuen Vorschriften zu ermöglichen.
Quelle: Agenturen