Die Europäische Kommission hat beschlossen, Spanien vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu bringen, da das Land eine EU-Richtlinie zur Mehrwertsteuer für kleine Unternehmen und Selbstständige nicht in nationales Recht umgesetzt hat. Nach Ansicht der EU-Kommission hätte diese Richtlinie spätestens am 1. Januar 2025 in allen Mitgliedstaaten gelten müssen.
Die europäische Maßnahme soll kleine Unternehmen und Selbstständige entlasten. Die Mitgliedstaaten dürfen nämlich eine Umsatzgrenze von maximal 85.000 Euro pro Jahr einführen. Unternehmer, die unter dieser Grenze bleiben, können von der Berechnung, Erklärung und Abführung der Mehrwertsteuer befreit werden. Im Gegenzug dürfen sie die Mehrwertsteuer auf ihre Kosten nicht abziehen.
Viele europäische Länder haben diese Regelung bereits eingeführt, Spanien hinkt jedoch noch hinterher. Die Europäische Kommission stellt fest, dass das Problem nicht nur darin besteht, dass Spanien die Befreiung selbst nicht anwenden will. Das Land hat es auch versäumt, die notwendigen Vorschriften einzuführen, damit spanische Kleinunternehmen diese Befreiung in anderen EU-Ländern in Anspruch nehmen können.
Letzteres ist laut Brüssel verpflichtend. Wenn ein spanischer Unternehmer beispielsweise in einem anderen EU-Land tätig ist und dort die Befreiung in Anspruch nehmen möchte, muss er zunächst bei der spanischen Steuerbehörde registriert sein. Da Spanien die Vorschriften nicht angepasst hat, kann dies derzeit zu Problemen führen.
Die Beschwerde bei den europäischen Institutionen wurde unter anderem von der Selbstständigenorganisation ATA unterstützt. Sie weist darauf hin, dass die Regelung den Verwaltungsaufwand für Kleinunternehmer erheblich verringern und die Wettbewerbsposition verbessern kann.
Die spanische Regierung räumt ein, dass die Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurde. Nach Angaben des Finanzministeriums wird daran gearbeitet, und es ist beabsichtigt, den europäischen Verpflichtungen letztendlich nachzukommen. Gleichzeitig führt das Ministerium an, dass das spanische Steuersystem bereits andere Regelungen enthält, weshalb eine vollständige Mehrwertsteuerbefreiung für Selbstständige unter 85.000 Euro nicht immer sinnvoll wäre.
Neben dieser Richtlinie hat Spanien auch eine andere europäische Mehrwertsteuerrichtlinie noch nicht umgesetzt. Diese betrifft unter anderem Vorschriften für digitale Dienstleistungen sowie die mehrwertsteuerliche Behandlung von Kunst, Sammlerstücken und Gebrauchtwaren. Nach Ansicht der Europäischen Kommission kann diese unterschiedliche Regelung zwischen den Mitgliedstaaten zu Doppelbesteuerung oder im Gegenteil zu Steuerausfällen führen.
Quelle: Agenturen




