Europäische Kommission leitet ein Verfahren gegen Spanien ein

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Die Europäische Kommission gab bekannt, dass sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet hat, weil es den Fluggesellschaften nicht gestattet, „zusätzliche Gebühren für die Beförderung jeglicher Art von Handgepäck zu erheben”, was nach Ansicht der Exekutive gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt.

Brüssel weist darauf hin, dass die europäische Gesetzgebung „den Fluggesellschaften die Freiheit garantiert, ihre Preise festzulegen” und fügt hinzu, dass auf der Grundlage eines Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union Handgepäck „grundsätzlich kostenlos sein muss, sofern es angemessene Anforderungen hinsichtlich Gewicht und Abmessungen erfüllt und die geltenden Sicherheitsvorschriften einhält”.

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Gustav Knudsen | Kristina

„Handgepäck, das diese angemessenen Anforderungen überschreitet, unterliegt der Preisgestaltungsfreiheit der Fluggesellschaften“, was in Spanien nicht der Fall ist, das darüber hinaus fünf Fluggesellschaften aus diesem Grund mit Sanktionen belegt hat, was ebenfalls gegen die EU-Vorschriften verstößt, fügt die Kommission hinzu.

Quelle: Agenturen