Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat am Donnerstag (05.06.2025) beschlossen, die Zinssätze um 25 Basispunkte zu senken und damit den Einlagezinssatz auf 2 % zu senken, den niedrigsten Stand seit Dezember 2022.
Mit der heute angekündigten Senkung um einen Viertelprozentpunkt, die am 11. Juni in Kraft tritt, sinkt der Zinssatz für die Refinanzierungsgeschäfte der EZB auf 2,15 % und der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität auf 2,40 %. Mit der aktuellen Senkung hat die von Christine Lagarde geleitete Institution den Zinssatz für ihre Einlagefazilität seit Beginn des aktuellen Zinssenkungszyklus im Juni 2024 um die Hälfte gesenkt.
In ihrer Erklärung wies die EZB darauf hin, dass die Entscheidung des EZB-Rates auf seiner aktuellen Einschätzung der Aussichten für die Inflation, der Entwicklung der Kerninflation und der Intensität der geldpolitischen Transmission beruht.
Nachdem die vorläufige Inflationsrate für den Euro-Raum im Mai bei 1,9 % lag und damit einen Zehntelpunkt unter dem mittelfristigen Stabilitätsziel der Institution, betonte die EZB, dass die meisten Indikatoren für die Kerninflation „darauf hindeuten, dass sich die Inflation mittelfristig nachhaltig um das Ziel des EZB-Rates von 2 % stabilisieren wird”.
In diesem Zusammenhang hat sie zwar betont, dass das Lohnwachstum zwar nach wie vor hoch ist, sich aber „weiter deutlich abschwächt” und die Gewinne dessen Auswirkungen auf die Inflation teilweise abfedern. Darüber hinaus ist die EZB der Ansicht, dass die Sorge, dass eine Zunahme der Unsicherheit und eine volatile Reaktion der Märkte auf die Handelsspannungen im April restriktive Auswirkungen auf die Finanzierungsbedingungen haben könnten, „nachgelassen” hat.
In jedem Fall hat der EZB-Rat betont, dass er entschlossen ist, dafür zu sorgen, dass sich die Inflation mittelfristig nachhaltig bei ihrem Zielwert von 2 % stabilisiert, und hinzugefügt, dass er angesichts der derzeitigen außergewöhnlichen Unsicherheit einen datenabhängigen Ansatz verfolgen wird, bei dem die Entscheidungen auf jeder Sitzung getroffen werden, um den angemessenen geldpolitischen Kurs festzulegen.
Die Zinsentscheidungen des EZB-Rates werden daher auf seiner Einschätzung der Inflationsaussichten unter Berücksichtigung neuer wirtschaftlicher und finanzieller Daten, der Dynamik der Kerninflation und der Intensität der geldpolitischen Transmission beruhen, ohne sich im Voraus auf einen bestimmten Zinspfad festzulegen.
Quelle: Agenturen