Fahren ohne ITV auf Mallorca – Multa ja oder nein?

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Das Bestehen der Technischen Fahrzeuginspektion (ITV) ist eine Pflicht für Autofahrer. Bei Personenkraftwagen muss sie ab dem vierten Jahr alle zwei Jahre durchgeführt werden, und nach 10 Jahren wird sie jährlich fällig. Das Problem ist, dass es auf Mallorca nicht immer einfach ist, einen Termin dafür zu bekommen. Kurzfristige Termine gibt es derzeit nicht.

Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift ist jedoch mit einer Strafe verbunden, die zwischen 100 und 500 Euro liegt. Konkret zwischen 100 und 200 Euro, wenn das Fahrzeug nicht bei der ITV angemeldet wurde, wenn es mit einer ungünstigen oder negativen ITV im Verkehr ist, oder zwischen 500 und 250 Euro, wenn es mit einer negativen ITV im Verkehr ist, weil die Sicherheitsbedingungen nicht eingehalten wurden.

Im Jahr 2022 wurden auf den Balearen 17.324 Bußgelder wegen einer abgelaufenen ITV, 1.405 wegen einer negativen ITV und 530 wegen einer ungünstigen ITV verhängt.

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Die Guardia Civil versichert, dass der Fahrer, der einen Termin für die Inspektion seines Fahrzeugs beantragt hat, bevor dieser abgelaufen ist, nicht mit einem Bußgeld belegt wird, da „keine Bösgläubigkeit oder Ausnutzung vorliegt“ und er nicht dafür verantwortlich ist, dass der Termin nicht verfügbar ist. Wird die Inspektion jedoch nachträglich beantragt, wird ein Bußgeld fällig, beispielsweise wenn die ITV im Dezember fällig war und der Termin im Januar beantragt wird.

Die DGT betont, dass es ratsam ist, vorausschauend zu handeln, und stellt klar: „Wenn der Fahrzeughalter die ITV mehr als einen Monat vor Ablauf der Frist beantragt, beginnt die neue Gültigkeitsdauer der technischen Überwachung an dem Tag, an dem sie positiv durchgeführt wird. Erhält der Halter innerhalb des Monats vor Ablauf der Gültigkeit ein positives Ergebnis der technischen Untersuchung für sein Fahrzeug, so beginnt nach den geltenden Vorschriften die neue Gültigkeitsdauer ab dem Tag des Ablaufs der vorherigen und er verliert keinen Tag der Gültigkeit der technischen Untersuchung seines Fahrzeugs“.

Sie raten auch dazu, sich mit der Kfz-Versicherung in Verbindung zu setzen, damit diese erklären kann, was bei einem Unfall mit einer abgelaufenen ITV passieren könnte.

Die Generaldirektion für Verkehr (DGT) bittet Personen, die aus diesem Grund einen Bußgeldbescheid erhalten haben, sich per E-Mail an jptib@dgt.es zu wenden. Sie sollten ein Handyfoto oder einen eingescannten Anhang des Termins, an dem sie die ITV absolvieren müssen, und den Bescheid schicken, „und wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um zu berücksichtigen, dass ihre Handlungen korrekt waren und der Grund, warum sie die ITV nicht bestanden haben, außerhalb ihrer Kontrolle liegt, falls dies der Fall ist“.

Zu diesem Punkt erklären sie, dass „dies von Fall zu Fall beurteilt werden muss und es natürlich sinnlos ist, diese E-Mail zu senden, wenn der Interessent nach Ablauf der ITV um einen Termin bittet, den Termin nicht wahrnimmt oder uns den Termin schickt, ohne eine Mitteilung über eine Beschwerde wegen Nichteinhaltung der Gültigkeitsdauer erhalten zu haben“.

Quelle: Agenturen