Fake-Anmeldung kann teuer werden

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Die Gemeinden in Spanien weisen darauf hin, dass die Bürger verpflichtet sind, sich in der Gemeinde anzumelden, in der sie tatsächlich leben. Tun sie dies nicht, verstoßen sie gegen die geltenden Vorschriften und riskieren Geldbußen von bis zu 150 Euro. Die Höhe der Geldbußen hängt von der Einwohnerzahl der betreffenden Gemeinde ab.

Das Königliche Dekret vom 11. Juli 1986 schreibt vor, dass jeder Spanier oder Ausländer, der in Spanien lebt, in der Gemeinde gemeldet sein muss, in der er oder sie gewöhnlich wohnt.

Während und nach dem Höhepunkt der Pandemie mussten sich die Einwohner Spaniens oft in einem Haus oder in derselben Gemeinde, Provinz oder autonomen Region aufhalten. Dies veranlasste viele Menschen, sich in der Stadt, in der viel los war, abzumelden und sich in der Gemeinde anzumelden, in der sie z.B. ein Ferienhaus haben. Auf diese Weise konnten die Menschen immer noch „nach Hause gehen“, was ein triftiger Grund war, ein Gebiet zu verlassen. Aus Angst vor einer weiteren Pandemie oder weil sie es vergessen haben, sind diese Menschen immer noch in einer Gemeinde gemeldet, in der sie nicht wohnen.

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Die Registrierung in der Gemeinde, in der man tatsächlich wohnt, ist aus mehreren Gründen wichtig. Die Regierung muss wissen, wo ihre Bürgerinnen und Bürger wohnen, damit sie sie im Bedarfsfall erreichen kann. Die Gemeinden erhalten von der Regierung Geld auf der Grundlage der Zahl der gemeldeten Einwohner. Wenn sich die Menschen nicht anmelden, gehen den Gemeinden Einnahmen verloren. Die Bürger haben Anspruch auf bestimmte Dienstleistungen und Leistungen in der Gemeinde, in der sie gemeldet sind. Denken Sie an Sozialleistungen, Mietzuschüsse usw. Wenn sie woanders wohnen als dort, wo sie gemeldet sind, können sie diese Rechte verlieren. Kurz gesagt: Es liegt im Interesse aller, sich dort anzumelden, wo man tatsächlich wohnt.

Die Bußgelder für falsche Angaben bei der Anmeldung in der Gemeinde sind im Königlichen Erlass vom 18. April 1986 festgelegt. Die Höhe des Bußgeldes hängt von der Einwohnerzahl der Gemeinde ab:

3 € Bußgeld in Gemeinden zwischen 5.001 und 20.000 Einwohnern.
60 € Bußgeld in Gemeinden zwischen 20.001 und 50.000 Einwohnern.
90 € Bußgeld in Gemeinden zwischen 50.001 und 500.000 Einwohnern.
150 € Bußgeld in Gemeinden mit mehr als 500.000 Einwohnern.

Sie riskieren ein Bußgeld, wenn Sie:

Sie sich in einer Gemeinde anmelden, in der Sie eigentlich nicht wohnen
Sie ziehen um, lassen aber Ihre alte Anmeldung aufrecht
Sie sind an einer Adresse gemeldet, an der Sie nicht mehr wohnen (z. B. nach einer Trennung)
Sie machen falsche Angaben, zum Beispiel über die Zusammensetzung Ihres Haushalts
Auch Personen, die Ihnen bei einer falschen Anmeldung helfen, wie z. B. Vermieter, riskieren ein Bußgeld.

Quelle: Agenturen