Fangquoten für rote Garnelen im Mittelmeer festgelegt

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Das Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung hat eine Verordnung erlassen, die eine individuelle Begrenzung der Fänge von Roten Garnelen im Mittelmeer pro Schiff festlegt, um eine bessere Nutzung der Spanien im Rahmen des mehrjährigen Bewirtschaftungsplans für Grundfischarten in diesem Meer zugeteilten Mengen zu erreichen.

Gemäß einer am Donnerstag (15.05.2025) im Staatsanzeiger (BOE) veröffentlichten Verordnung gelten die individuellen Fangbeschränkungen für Schiffe, die im Grundschleppnetzfischerei im Mittelmeer tätig sind, und werden jährlich auf der Grundlage der Spanien vom Rat der Europäischen Union zugewiesenen Quote durch den Erlass der entsprechenden jährlichen Verordnung über die Fangmöglichkeiten festgelegt.

So wurde für dieses Jahr eine Höchstfangmenge von 708,3 Tonnen für Spanien festgelegt, was einer Reduzierung von 10 % gegenüber 2024 entspricht. Die Festlegung der individuellen Obergrenzen erfolgt nach den Sitzungen des Generalsekretariats für Fischerei und des Sektors auf der Grundlage der durchschnittlichen Fänge jedes Schiffes ab dem Jahr 2022, als erstmals Beschränkungen festgelegt wurden.

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Die individuellen Beschränkungen werden in einer bevorstehenden Entschließung des Generalsekretariats für Fischerei festgelegt. Diese Maßnahme ermöglicht den Reedern eine bessere Planung, da sie ihre verfügbaren Fangquoten kennen, wie das Ministerium unter der Leitung von Luis Planas in einer Mitteilung betont hat.

Der am Donnerstag veröffentlichte Erlass sieht außerdem eine Kürzung der Spanien zugeteilten Quote um 4 % vor, um eine Reserve für mögliche Überfänge zu bilden und die Beifänge von roten Garnelen durch andere Schiffe zu erfassen.

Quelle: Agenturen