Das spanische Arbeitsministerium bietet eine neue finanzielle Unterstützung in Höhe von 570 Euro pro Monat an, die bis zu 30 Monate lang bezogen werden kann. Diese Maßnahme richtet sich an Personen, die ihre Arbeit aufgegeben haben, um häusliche Aufgaben zu erfüllen, und daher ohne Einkommen sind.
Diese Initiative geht auf den Königlichen Erlass 2/2024 zurück und beinhaltet wichtige Reformen der bestehenden Subventionen.
Mit dieser neuen Regelung werden zwei frühere Beihilfen zusammengelegt: die Familienbeihilfe und die Beihilfe für Arbeitslose über 45 Jahre. Außerdem ist es nun erstmals möglich, dass auch Personen unter 45 Jahren ohne familiäre Verpflichtungen diese Unterstützung in Anspruch nehmen können. Die Höhe der Unterstützung beträgt 95 % des IPREM (Indicador Público de Rentas de Efectos Múltiples), der sich derzeit auf rund 570 € pro Monat beläuft.
Um die „Subsidio de desempleo por agotamiento de prestación contributiva“ zu erhalten, müssen die Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So müssen sie beispielsweise voll arbeitslos oder teilzeitbeschäftigt sein, wobei sie höchstens eine Vollzeitbeschäftigung ausüben dürfen. Außerdem müssen sie ihre Leistungen nach dem 1. November 2024 ausgeschöpft haben und bereit sein, an Maßnahmen wie Berufsausbildung und Schulung teilzunehmen. Das Familieneinkommen darf 75 % des gesetzlichen Mindestlohns nicht überschreiten, der derzeit bei 850,50 € pro Monat liegt.
Außerdem muss jeder Antragsteller eine jährliche Einkommenserklärung vorlegen, in der alle Einkünfte des Antragstellers und anderer Familienmitglieder aufgeführt sind. Wurde nach Ausschöpfung des regulären Arbeitslosengeldes eine Arbeit gefunden und später verloren, muss dieser Verlust unfreiwillig gewesen sein.
Dauer und Höhe der Leistung hängen von der persönlichen Situation des Antragstellers ab. Faktoren wie Alter, Dauer des vorherigen Arbeitslosengeldes und familiäre Verpflichtungen spielen eine Rolle.
Diese Maßnahme unterstreicht das Engagement der Regierung, Hausarbeit und unbezahlte Betreuungsaufgaben anzuerkennen und zu unterstützen. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der SEPE, wo auch Anträge eingereicht werden können.
Quelle: Agenturen