Immer mehr Menschen träumen davon, mitten in der Natur zu leben, weit weg vom hektischen Stadtleben, und denken dabei an ein Fertighaus auf einem rustikalen (landwirtschaftlichen) Grundstück. Aber laut spanischem Recht ist das bei weitem nicht immer erlaubt. Idealista erklärt in einem aktuellen Artikel, was erlaubt ist und was nicht, wobei es große regionale Unterschiede gibt.
In Spanien gibt es drei Arten von Grundstücken: städtische, bebaubare und ländliche. Die letzte Kategorie – ländliche oder landwirtschaftliche Grundstücke – unterliegt strengen Schutzbestimmungen. Dort darf nur gebaut werden, wenn das Projekt in den Landwirtschafts- oder Naturbebauungsplan passt. Ein normales Wohnhaus, ob Fertighaus oder nicht, fällt in der Regel nicht darunter.
Es gibt jedoch Ausnahmen. In einigen autonomen Regionen, wie den Kanarischen Inseln oder Teilen von Andalusien, ist es erlaubt, wenn das Grundstück in einer speziellen Zone liegt, in der Wohnen erlaubt ist, zum Beispiel in einem bestehenden Weiler mit Infrastruktur. Manchmal ist auch gebaut werden, wenn das Haus in direktem Zusammenhang mit einer landwirtschaftlichen Tätigkeit oder einem touristischen Projekt steht und das Grundstück groß genug ist – oft mindestens 10.000 Quadratmeter.
Ein Fertighaus ohne festes Fundament scheint eine praktische Lösung zu sein, aber auch das ist riskant. Sobald das Gebäude an die Versorgungsnetze angeschlossen oder dauerhaft bewohnt wird, betrachten die Gemeinden es als ein Wohnhaus, für das eine Genehmigung erforderlich ist. Wer ohne Genehmigung baut, riskiert hohe Geldstrafen, eine Zwangsräumung oder sogar strafrechtliche Verfolgung. In Málaga endete ein Fall in diesem Jahr sogar mit einer Forderung nach einer Freiheitsstrafe.
Wer plant, ein Fertighaus auf einem ländlichen Grundstück zu errichten, sollte daher zunächst bei der Gemeinde einen „informe urbanístico” beantragen. Darin ist genau angegeben, welche Beschränkungen für dieses Grundstück gelten. Es ist auch ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, da jede autonome Region andere Regeln anwendet und die Verfahren oft komplex und zeitaufwändig sind.
Kurz gesagt: Ein Fertighaus in Spanien ist durchaus möglich, aber nicht einfach überall. Ohne klare Zweckbestimmung und Genehmigung wird es eher zu einem Problemfall als zu einem Traumhaus.
Quelle: Agenturen