Facua-Verbraucher in Aktion erinnert alle Fluggäste, die von dem für Anfang des Jahres geplanten Streik des Bodenpersonals von Iberia betroffen sein könnten, daran, dass sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro sowie auf die Erstattung ihres Flugscheins und der Kosten haben, die sie im Falle der Annullierung ihres Fluges bezahlen mussten.
Die Gewerkschaften UGT und CCOO bei Iberia haben bekannt gegeben, dass sie letztlich keine Einigung mit der Fluggesellschaft erzielt haben, so dass sie die Streikaufrufe für die Tage vom 5. bis 8. Januar aufrechterhalten. Ursprünglich war der Streik nach einer Schlichtung durch die Regierung verschoben worden, aber letztendlich war eine Einigung nicht möglich. Der Verband erinnert daran, dass die europäische Verordnung eine Reihe von Entschädigungen im Falle von Flugannullierungen vorsieht.
So heißt es in der Verordnung: „Fluggäste erhalten eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro für Flüge bis 1.500 Kilometer, 400 Euro für innergemeinschaftliche Flüge über 1.500 Kilometer und für alle anderen Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer sowie 600 Euro für alle anderen Flüge“. Sie erinnert die Fluggesellschaft auch daran, dass ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom April 2018 besagt, dass ein Streik der Arbeitnehmer nicht unter den Begriff „außergewöhnliche Umstände“ fällt – der das Unternehmen von der Zahlung der Beträge befreit -, so dass das Unternehmen die von ihm geforderte Entschädigung auch nicht ablehnen kann.
Zu den Ausnahmen gehört, dass die Fluggesellschaften keine Entschädigung zahlen müssen, wenn die Nutzer „mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit“ über die Annullierung informiert werden oder „zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit über die Annullierung informiert werden und ihnen eine alternative Beförderung angeboten wird, die es ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und weniger als vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit an ihrem Endziel anzukommen“.
Oder wenn sie „weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit informiert werden und ihnen ein Alternativflug angeboten wird, der es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel weniger als zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen“.
Die Fluggesellschaften können diese Ausgleichszahlungen um 50 % kürzen, wenn sie dem Fluggast eine anderweitige Beförderung anbieten, bei der die Ankunftszeit bei allen Flügen mit einer Entfernung von bis zu 1.500 Kilometern nicht mehr als zwei Stunden, bei allen innergemeinschaftlichen Flügen mit einer Entfernung von mehr als 1.500 Kilometern und bei allen anderen Flügen mit einer Entfernung zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern nicht mehr als drei Stunden und bei allen anderen Flügen nicht mehr als vier Stunden vom ursprünglichen Flug abweicht.
In einem weiteren Urteil vom Mai 2017 entschied der EuGH, dass sich der Anspruch auf eine solche Ausgleichszahlung auch auf Fälle erstreckt, in denen der Flug nicht annulliert wird, sondern sich bei der Ankunft am Endziel um mehr als drei Stunden verspätet.
Facua weist auch darauf hin, dass die von einer möglichen Annullierung Betroffenen immer das Recht auf eine vollständige Erstattung des Flugscheins „innerhalb von sieben Tagen“ oder auf eine alternative Beförderung zum Endziel haben werden. Darüber hinaus können die Nutzer auch alle anderen Arten von Schäden geltend machen, die ihnen durch die Annullierung entstanden sind: Hotels, Pauschalreisen, Anschlussflüge und sogar moralischer Schadenersatz, weil sie ihren Urlaub oder einen Teil davon verloren haben, um nur einige mögliche Fälle zu nennen.
Wenn die Annullierung kurz vor der Abflugzeit des Fluges erfolgt, erinnert der Verband daran, dass die europäischen Vorschriften die Fluggesellschaften verpflichten, den betroffenen Fluggästen „ausreichende Verpflegung und Erfrischungen“, gegebenenfalls eine Hotelunterbringung und einen Transfer vom Flughafen zum Hotel anzubieten.
Quelle: Agenturen