Fünf Jahre nach der Einführung des ursprünglichen Gesetzes über den Eigenverbrauch von Solarmodulen in Spanien haben sich in diesem Sektor zahlreiche Änderungen und Herausforderungen ergeben. Das Ministerium für den ökologischen Übergang hat vor kurzem mitgeteilt, dass es eine umfassende Aktualisierung der Rechtsvorschriften für den „Autokonsum“ vorbereitet.
Dies ist auf die jüngsten Rückgänge bei der Installation von Solarmodulen und die wachsende Nachfrage nach kollektivem Eigenverbrauch von Solarmodulen zurückzuführen.
Angesichts der jüngsten Veränderungen auf dem Energiemarkt ist es wichtig, die geltenden Vorschriften für den Eigenverbrauch zu überprüfen. Die neuen Vorschriften konzentrieren sich nicht nur auf individuelle Nutzer, sondern insbesondere auf den kollektiven Eigenverbrauch. Dies bietet viele Möglichkeiten, bringt aber auch Herausforderungen mit sich.
Es sei daran erinnert, dass die derzeitigen Rechtsvorschriften in einer völlig anderen Situation als der jetzigen entstanden sind. Die Energiepreise sind in den letzten Jahren in die Höhe geschnellt, was zum Teil auf geopolitische Fragen wie den Einmarsch Russlands in der Ukraine zurückzuführen ist. Dies hat dazu geführt, dass sowohl Unternehmen als auch Menschen nach alternativen Energiequellen suchen. In diesem Zusammenhang hat der Eigenverbrauch von Solarmodulen eine wichtige Rolle gespielt, da er dazu beiträgt, die hohen Stromkosten zu senken.
Im Jahr 2021 wurden die ersten Richtlinien für die installierte Leistung von Kleinanlagen festgelegt. Es gab zwei Optionen: ein Standardszenario mit 9 Gigawatt bis 2030 und ein Szenario mit hoher Durchdringung mit 14 GW. Ende 2023 betrug die tatsächlich installierte Kapazität für den Eigenverbrauch rund 7 GW, also die Hälfte des ehrgeizigsten Szenarios. Ein Jahr zuvor hatte das Ministerium die Prognosen bereits auf 19 GW für 2030 korrigiert.
Das Ziel schien erreichbar, bis im letzten Jahr die Alarmglocken läuteten. Der Eigenverbrauch war im Vergleich zum „historischen“ Jahr 2022 um 32 % gesunken, was auf die Normalisierung der Energiepreise und das Ende der erweiterten Förderprogramme zurückzuführen war. Die Regierung hatte innerhalb von zwei Jahren 2 Milliarden Euro an europäischen Geldern ausgeschüttet.
Der individuelle Energieverbrauch wird heute anders gesehen als 2018 und 2019, als die aktuellen Verordnungen verfasst wurden. Daher könne eine Aktualisierung sinnvoll sein, so das Ministerium, das insbesondere auf die Förderung des kollektiven Eigenverbrauchs, wie etwa Energiegemeinschaften, verweist.
Quelle: Agenturen