Gebührenfreies Geldabheben für ältere und behinderte Menschen

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Der Ministerrat hat die Abschaffung der Gebühren für über 65-Jährige und Behinderte für das Abheben von Bargeld am Schalter bei Finanzinstituten genehmigt. Wie die Exekutive in einer Pressemitteilung erklärt, wurde zu diesem Zweck der Artikel 35 des Königlichen Gesetzesdekrets 19/2018 vom 23. November über Zahlungsdienste und andere dringende Maßnahmen in Finanzangelegenheiten geändert.

Ebenso wurde, wie bereits vom Regierungspräsidenten Pedro Sánchez angekündigt, der präventive Rahmen zur Linderung der Situation von Hypothekenschuldnern, die von Gefährdung bedroht sind, erweitert.

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Konkret hat die Regierung die jährliche Einkommensgrenze für den Zugang zum Verhaltenskodex für gefährdete Schuldner auf 38.000 Euro angehoben.

Ebenso wird die Aussetzung aller Gebühren für die vorzeitige Rückzahlung von Hypotheken mit variablem Zinssatz und die Umwandlung in Hypotheken mit festem Zinssatz bis 2024 verlängert, und die kostenlose Umwandlung von Hypotheken mit variablem Zinssatz in solche mit gemischtem Zinssatz wird verlängert.

Sobald diese Maßnahme ausläuft, wird die dauerhafte Obergrenze von 0,05 %, die die Gebühren für den Wechsel von variablen zu festen Hypotheken begrenzt, auf den Wechsel zu gemischten Hypotheken ausgedehnt.

Quelle: Agenturen