Das Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Umwelt hat am Flughafen von Palma eine Charge Sangria beschlagnahmt, die unter der Bezeichnung „Mallorca” vertrieben wurde, jedoch von einem Unternehmen aus einer anderen autonomen Region hergestellt und abgefüllt worden war.
Wie das Ministerium in einer Mitteilung bekannt gab, umfasst die beschlagnahmte Charge insgesamt 118 Flaschen in verschiedenen Größen – 4, 24 und 75 Zentiliter –, die voraussichtlich für den Verkauf am Flughafen bestimmt waren.
Da es sich um ein außerhalb Mallorcas hergestelltes und abgefülltes Produkt handelt, das in seiner kommerziellen Präsentation den Namen der Insel verwendet, könnte dies einen schweren Verstoß gegen die Vorschriften zur Qualität von Agrar- und Lebensmittelprodukten darstellen. Die vorgesehene Mindeststrafe beträgt 3.001 Euro, unbeschadet der Ergebnisse des entsprechenden Verfahrens.
In diesem Zusammenhang betonte der Generaldirektor für Lebensmittelqualität und lokale Produkte, Joan Llabrés, dass die Regierung weiterhin gegen unlauteren Wettbewerb gegenüber den Erzeugern der Balearen und gegen Betrug am Verbraucher vorgeht. Darüber hinaus betonte er, dass die Verwendung des Namens Mallorca für Produkte, die außerhalb der Insel hergestellt werden, „den Erzeugern, die die Vorschriften einhalten und daran arbeiten, die mit dem Balearengebiet verbundenen Qualitätsstandards aufrechtzuerhalten, direkt schadet”.
Der Generaldirektor ging besonders auf den Kontext ein, in dem die Maßnahme stattfand. „In diesem Fall ist der potenzielle Verbraucher dieses Produkts der Besucher, der Tourist, der ein lokales Produkt mit nach Hause nehmen möchte und darauf vertraut, dass das, was er kauft, wirklich repräsentativ für Mallorca ist”, betonte er.
Diese Maßnahme ist Teil der Inspektions- und Kontrollaufgaben der Generaldirektion für Agrar- und Lebensmittelqualität und lokale Produkte, zu deren Hauptaufgaben die Überwachung der geschützten Bezeichnungen, der einheimischen Rassen und der Herkunft der auf den Balearen vermarkteten Agrar- und Lebensmittelprodukte gehört.
Ziel dieser Maßnahmen ist es einerseits, lokale Erzeuger vor unlauteren Wettbewerbspraktiken zu schützen, die dem Image und dem Mehrwert der mit dem Gebiet verbundenen Produkte ernsthaft schaden können, und andererseits den Verbrauchern wahrheitsgemäße Informationen über die Herkunft der von ihnen gekauften Produkte zu garantieren.
Die Regierung hat ihr Engagement für den Schutz lokaler Produkte, die Transparenz im Vertrieb und die Gewährleistung der Verbraucherrechte bekräftigt. Außerdem hat sie versichert, dass sie weiterhin gegen jede Praxis vorgehen wird, die eine missbräuchliche Verwendung der mit den Balearen verbundenen Bezeichnungen darstellt.
Quelle: Agenturen





