Arbeitnehmer in Spanien, die weniger als 1.350 Euro im Monat verdienen, können ab dem 1. April 2025 sowohl Leistungen als auch Löhne beziehen, so die neue Reform der Erwerbsunfähigkeitsbeihilfe. Der Beschluss ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen der spanischen Regierung und den Gewerkschaften und soll Langzeitarbeitslose unterstützen.
Eine der wichtigsten Änderungen der Reform ist die Einführung eines „complemento de apoyo al empleo“, das es Arbeitnehmern ermöglicht, ihre Leistung mit einer bezahlten Arbeit zu kombinieren, unabhängig davon, ob es sich um eine Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung handelt. Die einzige Bedingung ist, dass das Gehalt des Arbeitnehmers unter 225 % des IPREM (Indicador Público de Renta de Efectos Múltiples) liegt, was derzeit etwa 1.350 € pro Monat entspricht.
Um diese Regelung in Anspruch nehmen zu können, müssen die Arbeitnehmer einige zusätzliche Voraussetzungen erfüllen. Die Leistung muss für einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten bewilligt worden sein, und seit Beginn des Leistungszeitraums müssen mindestens neun Monate verstrichen sein.
Die neue Regelung ermöglicht es Arbeitnehmern, bis zu 180 Tage oder sechs Monate lang Leistungen zu beziehen und gleichzeitig zu arbeiten. Während dieses Zeitraums werden die Leistungsbeträge wie folgt festgelegt:
Erste sechs Monate: 95 % des IPREM (570 €).
Nächste sechs Monate: 90 % des IPREM (540 €).
Rest des Zeitraums: 80 % des IPREM (480 Euro).
Darüber hinaus wird ab 2026 eine zusätzliche Obergrenze von 375 % der IPREM eingeführt, die sich auf die Vereinbarkeitsregelung auswirken wird.
Obwohl die meisten Änderungen an der Subventionslandschaft im November 2024 in Kraft treten, wird die Vereinbarkeitsregelung für Arbeitsleistungen erst am 1. April 2025 in Kraft treten. Diese Maßnahme soll den Druck auf Langzeitarbeitslose verringern und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt helfen.
Mit diesen Reformen hofft die spanische Regierung, die Unterstützung für Arbeitssuchende deutlich zu verbessern und ihnen nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch die Möglichkeit zu geben, wieder aktiv am Wirtschaftsleben teilzunehmen.
Quelle: Agenturen