Geldautomaten für „Alle zugänglicher“

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Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle neuen Geldautomaten in Spanien strengere Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen, wie sie in der geänderten spanischen Gesetzgebung 10/2014 und der Europäischen Richtlinie (EU) 2019/882 festgelegt sind. Diese Vorschriften sollen Barrieren für Menschen mit Behinderungen beseitigen und so die Inklusion fördern.

Die neuen Geldautomaten müssen für alle leichter zu bedienen sein. Sie müssen Informationen über Bild, Ton und Berührung vermitteln. So müssen die Bildschirme große, klare Buchstaben haben und gut lesbar sein. Außerdem müssen gesprochene Erklärungen und tastbare Tasten vorhanden sein, beispielsweise mit Braille oder Relief, damit Menschen mit einer Seh- oder Körperbehinderung sie gut bedienen können.

Die Geräte müssen auch für ältere Menschen und Menschen mit geistigen Behinderungen einfacher zu bedienen sein. Die Bedienung muss einfach und klar sein, mit leicht zu bedienenden Tasten und verständlichen Erklärungen. Außerdem muss mehr Zeit zur Verfügung stehen, damit alle die Geräte in Ruhe benutzen können.

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Gustav Knudsen | Kristina

Die Vorschriften gelten nicht nur für Geldautomaten, sondern auch für andere Geräte wie Fahrkartenautomaten, Check-in-Schalter und Informationsbildschirme. Alte Geräte dürfen bis 2030 weiter verwendet werden, solange sie nicht älter als zehn Jahre sind. Geräte, die vor dem 28. Juni 2025 aufgestellt wurden, dürfen weiter betrieben werden, bis sie verschlissen sind, müssen jedoch bis 2035 ersetzt oder angepasst werden.

Diese Änderungen sind Teil eines europäischen Plans, der bereits seit 2010 läuft. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen die Nutzung digitaler und herkömmlicher Dienste zu erleichtern. Banken und andere Unternehmen müssen dafür Geld investieren. So soll sichergestellt werden, dass jeder wichtige Dinge wie Geldabhebungen selbstständig erledigen kann.

Quelle: Agenturen