Von April bis Ende des Jahres wird die Regierung über das Rote Kreuz Geldkarten im Wert von 130 bis 220 Euro pro Monat an bedürftige Familien mit Kindern verteilen, die sie in Supermärkten gegen verschiedene Produkte, insbesondere Lebensmittel und Hygieneartikel, eintauschen können. Auf diese Weise wird ein neues, mit europäischen Mitteln finanziertes Betreuungsmodell eingeführt, das die direkte Lieferung von Lebensmitteln an diese Familien ersetzt, wie sie mit den autonomen Gemeinschaften für 2021 vereinbart wurde.
Diejenigen, die diese Hilfe beantragen, müssen unterhaltsberechtigte Kinder haben und sich in einer wirtschaftlich schwachen Situation befinden. Diese Beihilfe wird in Ausnahmefällen und aus humanitären Gründen über das Rote Kreuz verwaltet.
Die Geldkarten werden über die Sozialämter an die autonomen Gemeinschaften verteilt. Um in den Genuss der Karte zu kommen, darf das Einkommen der Antragsteller 40 % des jeweils geltenden Durchschnittseinkommens nicht überschreiten. Die Beträge, die über diese Karte zu erhalten sind, richten sich nach der Anzahl der Familienmitglieder. Die zugewiesenen Beträge sind wie folgt:
-Ein Erwachsener und ein Minderjähriger 130 Euro pro Monat.
-Ein Erwachsener mit zwei Minderjährigen (drei Mitglieder) 160 Euro pro Monat.
-Vier Mitglieder 190 Euro pro Monat.
-Fünf Mitglieder oder mehr 220 Euro pro Monat.
Bei den Erwachsenen muss es sich nicht unbedingt um Eltern handeln, es können auch Tanten, Onkel, Großeltern oder andere Erwachsene sein, die für die Kinder zuständig sind. Je nach Bedarf werden die Beträge für einen, zwei oder drei Monate aufgeladen und können maximal ein Jahr lang beibehalten werden. Familien, die diese Karten erhalten, können weiterhin andere Hilfen von sozialen Organisationen in Anspruch nehmen, wie z.B. die Lebensmittelbanken, die weiterhin tätig sind und aus anderen Quellen finanziert werden, z.B. aus der 0,7 %igen Einkommensteuer und anderen Programmen.
Quelle: Agenturen