Geldstrafe für nächtlichen Alkoholverkauf an Playa de Palma

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Seit fünf Jahren gilt auf Mallorca ein striktes Alkoholverkaufsverbot außerhalb von Gaststätten zwischen 21.30 Uhr und 8.00 Uhr. Diese Maßnahme ist Teil des so genannten „Ley contra el turismo de excesos“, das den exzessiven Alkoholtourismus an Orten wie Playa de Palma und Magaluf eindämmen soll.

Eine Ladenbesitzerin an der Playa de Palma hielt sich jedoch nicht an dieses Verbot und verkaufte auch spät in der Nacht Alkohol. Sie wurde von der Polizei auf frischer Tat ertappt und von der Balearenregierung als „schweres Vergehen“ eingestuft. Die Strafe: 60.000 Euro Bußgeld.

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Die Frau ging in Berufung und machte geltend, das Verbot sei verfassungswidrig, weil es ihre Gewerbefreiheit verletze. Das Gericht sah das anders. Die Maßnahme sei gerechtfertigt, um die öffentliche Ordnung zu gewährleisten und asoziales Verhalten zu verhindern. Die Geldbuße bleibt daher bestehen.

Quelle: Agenturen