Genehmigung einholen, um private Grundstücke in der Serra zu durchqueren

Vorlesen lassen? ↑↑⇑⇑↑↑ | Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten -

Der Consell de Mallorca plant eine Neuerung für Bergsteiger in der Serra de Tramuntana: Künftig soll jede Aktivität auf Privatgrundstücken der Genehmigung des jeweiligen Eigentümers bedürfen. Dies bedeutet, dass Wanderer vorab eine schriftliche oder elektronische Erlaubnis einholen müssten, da sich rund 90 % der Serra in Privatbesitz befinden.

Ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt vor. Die Umsetzung gestaltet sich jedoch komplex, da viele Routen über mehrere Grundstücke verlaufen und die Eigentümer die Genehmigungen verwalten müssten.

Der Consell verweist auf ein bestehendes Modell in der Muntanya des Voltor (Valldemossa), wo eine tägliche Besucherquote zwischen 20 und 40 Personen liegt, abhängig von den jeweiligen Gegebenheiten wie Ziegenkontrollen oder Wegrestaurierungen. Die Eigentümer dort lehnen eine Reduzierung der Quoten oder die Erhebung von Gebühren ab.

Lesetipp:  Mallorca: Ruhe, Meerblick und steigende Preise
--|- Bitte beachten Sie unsere Anzeigenpartner! Mit nur einem Klick zum Angebot! -|-- Umfrage zum monatlichen Gewinnspiel auf mallorca-services.es Umfrage zum monatlichen Gewinnspiel auf mallorca-services.es - Schon mitgemacht?

Andere Landgüter verlangen bereits jetzt eine Genehmigung für den Zugang, dies ist aber noch nicht die Regel. Die Verordnung, die bis zum 15. April öffentlich einsehbar ist, widmet diesem Thema einen eigenen Artikel. Darin heißt es, dass öffentliche Verwaltungen den Zugang zu Bergsteigergebieten fördern sollen, unter Berücksichtigung des Privateigentums und der Aufnahmekapazitäten. Vereinbarungen mit privaten Eigentümern sollen die Bedingungen der Zusammenarbeit regeln.

Grundstückseigentümer sollen zudem die Möglichkeit haben, Wanderwege innerhalb ihres Besitzes zu verlegen, um Beeinträchtigungen zu vermeiden und die Lebensqualität der Anwohner zu verbessern. Dies betrifft Fälle, in denen Wege ursprünglich an Wohnhäusern vorbeiführten. Ein Beispiel hierfür ist das Anwesen Bóquer in Pollença oder Bàlitx d’Enmig in Sóller, wo Eigentümer den GR-Wanderweg unrechtmäßig verlegt hatten. Die Stadtverwaltung ordnete jedoch die Entfernung der errichteten Barriere an.

Die neue Vorschrift besagt, dass Wegverlegungen nicht von externen Verwaltungen initiiert werden dürfen, wobei Umwelt- und Denkmalschutzbestimmungen weiterhin gelten.

Quelle: Agenturen