Genehmigung von Touristenunterkünften auf „geschütztem Land“ abgelehnt

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Der Oberste Gerichtshof lehnt die Forderung des Verbandes der Tourismusvermieter (Habtur) nach Aufhebung von Auflagen wie dem Verbot dieser Einrichtungen auf geschützten ländlichen Flächen auf Mallorca ab. Die Organisation hatte gegen die Verordnungen des Consell Insular geklagt, die ab 2020 eine Reihe von Beschränkungen für die Eröffnung neuer Unterkünfte vorsehen.

Habtur wollte vor Gericht erreichen, dass der Plan de Intervención en Ámbitos Turísticos de Mallorca (PIAT) fast vollständig außer Kraft gesetzt wird. In ihrer Berufung hielten sie die Verordnung für überzogen und argumentierten, dass es sich um einen Angriff auf die Dienstleistungsfreiheit handele, „der einen bestimmten Sektor der Ferienunterkünfte direkt zugunsten konsolidierter Betreiber schädigt“. Sie bezeichneten die Maßnahmen als „wirtschaftliche Planungskriterien“ und forderten ihre Aufhebung.

Neben den Anforderungen an den Energieverbrauch und die Nachhaltigkeit richtete sich der Hauptangriff auf das Verbot der Eröffnung von Betrieben auf geschützten ländlichen Flächen und in gesättigten Gebieten der Insel.

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Die TSJIB ist jedoch der Ansicht, dass diese Beschränkungen notwendig und verhältnismäßig sind. In der Entscheidung der Kammer für Verwaltungsstreitverfahren heißt es: „Die Unternehmensfreiheit erstreckt sich nicht auf die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit, die nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Planungskriterien unterliegt“. Sie fügt hinzu, dass die Verordnung nicht auf die Wirtschaftsplanung, sondern auf die „territoriale Organisation der Versorgung entsprechend den städtebaulichen, demografischen und ökologischen Bedingungen der einzelnen Gebiete“ abstellt.

Das Urteil bestätigt die Position des Consell und des Govern bei der Festlegung des Rahmens der regionalen, lokalen und insularen Regelungen für die touristische Vermietung und bewertet die Unterlagen und Studien, die bei der Genehmigung des Plans verwendet wurden. „Keine der Maßnahmen ist mit einer exorbitanten Investition oder einer sehr hohen Amortisation verbunden“, sagt er, ebenso wenig wie die Tatsache, dass es sich um ein legislatives Instrument handelt, mit dem versucht wird, die Insel bis 2050 zu einer emissionsfreien Insel zu machen. Das Urteil reiht sich ein in andere TSJIB-Urteile, die sich für eine Begrenzung der touristischen Vermietung ausgesprochen haben.

Quelle: Agenturen