Geschäfte auf Mallorca an 10 Feiertagen 2025 geöffnet

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Die Regierung, die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände des Sektors haben am Montag (16.09.2024) einstimmig den vorgeschlagenen Kalender für das Jahr 2025 für die Öffnung der Geschäfte an Sonn- und Feiertagen angenommen.

Konkret sollen die Geschäfte an 10 Feiertagen öffnen können, genau wie in diesem Jahr.

Der Stadtrat für Unternehmen, Beschäftigung und Energie, Alejandro Sáenz de San Pedro, erklärte: „Dies ist das erste Mal, dass die Kommission einen Vorschlag für den Kalender 2025 für die Öffnung an Sonn- und Feiertagen einstimmig angenommen hat. Ich möchte allen Vertretern von Gewerkschaften, Arbeitgebern und Verbänden gratulieren und ihnen für den Dialog und die Einigung danken“.

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Sáenz de San Pedro betonte, dass „wir heute diese einstimmige Einigung aller Beteiligten feiern, die dem gesamten Handelssektor der Balearen und den Verbrauchern zugute kommt. Wir möchten den Verbänden, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden für ihre Zusammenarbeit und ihren Willen zur Kooperation danken. Die Regierung setzt auf den Dialog mit allen Beteiligten und auf einen Konsens“.

Der erste dieser Feiertage ist der 2. Januar, gleich nach Neujahr. Der nächste ist Samstag, der 1. März, gefolgt von Gründonnerstag, dem 17. April. Auf den nächsten Feiertag müssen wir bis August warten, und zwar auf den 15. August, der auf einen Freitag fällt.

Am Sonntag, dem 7. September, der mit den Vorbereitungen für den Schulbeginn zusammenfällt, dürfen auch alle gewerblichen Betriebe öffnen; es sei darauf hingewiesen, dass Betriebe mit einer Länge von weniger als 300 Metern, sofern sie nicht zu einer Unternehmensgruppe gehören, dies immer tun können.

Samstag, der 1. November, Tots Sants, ist ebenfalls verkaufsoffen, ebenso wie der Sonntag, der 30. November. Das Jahr 2025 endet mit drei Feiertagen, an denen die großen Geschäfte geöffnet bleiben können: 6. Dezember, 21. Dezember und 28. Dezember.

Das Ministerium für Unternehmen, Beschäftigung und Energie weist darauf hin, dass es sich bei zwei der oben genannten Daten um „Tage handelt , die von den Gemeinderäten geändert werden können“. Konkret handelt es sich um den 15. August und den 7. September. Interessierte Gemeinden müssen die Regierung vor dem 15. November 2024 informieren.

Quelle: Agenturen