Geschäfts- und Gewerbeflächen in Wohnungen umwandeln

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Der Gemeinderat von Binissalem auf Mallorca hat die Möglichkeit der Umwandlung von Gewerberäumen, Garagen, Büros und Kanzleien in Wohnungen unter bestimmten Bedingungen genehmigt. Die Räumlichkeiten müssen eine vom Rest des Gebäudes unabhängige Einheit bilden, so dass Immobilien, die mit dem Rest des Gebäudes verbunden sind, um die Anforderungen für den Bau oder die Renovierung zu erfüllen, nicht in den Genuss dieser neuen Regelung kommen.

Die Entscheidung des Stadtrats von Binissalem ist eine Reaktion auf das von der Regierung verabschiedete Dekret über den Wohnungsnotstand, in dem die Möglichkeit der Umwandlung von Gebäuden in Wohnungen vorgesehen ist. Binissalem ist eine der ersten Gemeinden, die von dieser Maßnahme Gebrauch machen.

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Der Bürgermeister Víctor Martí (UxB) erklärt: „Wir wollen, dass das kommerzielle Gefüge von Binissalem durch diese Regelung nicht beeinträchtigt wird, da wir uns der Notwendigkeit bewusst sind, das Zentrum der Stadt als gemeinsamen Treffpunkt und Freizeitraum für die Einwohner am Leben zu erhalten“.

So werden die Räumlichkeiten in den Straßen und Plätzen Església, Concepció, Creu bis zur Ecke Alaró, Rectoria, Joan Josep Amengual i Reus, Pontarró, Guillem Martí Coll, Guillem Terrassa, Llorenç Villalonga, Germanies, Anselm Turmeda und Sor Francinaina Cirer von dieser Umgestaltung ausgeschlossen.

Der Stadtbaurat Josep Maria Pons (PSOE) betont, dass „diese Regelung darauf abzielt, die Nachfrage nach Wohnraum in der Gemeinde zu befriedigen und zu verhindern, dass junge Menschen gezwungen werden, die Stadt zu verlassen“.

Quelle: Agenturen