Ab Dienstag (20.09.2022) wird das Formular zur Gesundheitskontrolle, das bisher für die Einreise in das Land erforderlich war, nicht mehr benötigt.
Passagiere, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen, müssen nicht mehr das Formular für die Gesundheitskontrolle vorlegen, das bisher für die Einreise in das Land als verantwortliche Erklärung mit Angaben zur Reise, zur persönlichen Identifizierung, zu Kontaktpersonen und zum Aufenthaltsort, zu epidemiologischen Daten oder Informationen über den Impfausweis oder diagnostische Tests erforderlich war.
Dies wurde am Montag im Staatsanzeiger (BOE) in einem Beschluss der Generaldirektion für öffentliche Gesundheit über Gesundheitskontrollen an den Einreisepunkten nach Spanien veröffentlicht.
Um die internationale Mobilität zu fördern, wird es nicht mehr als notwendig erachtet, die Anwendung Spain Travel Health (SpTh) beizubehalten, da Absatz acht der Entschließung der Generaldirektion für öffentliche Gesundheit vom 1. April 2022 nicht mehr in Kraft ist. Demnach müssen Flugreisende vor dem Abflug das oben erwähnte Formular zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, entweder über die Anwendung oder die Website, um eine verantwortungsvolle Erklärung abzugeben.
Nach der Validierung des Dokuments generiert SpTH einen individuellen QR-Code, den der Reisende dem Transportunternehmen vor dem Einsteigen sowie bei Bedarf bei der Gesundheitskontrolle bei der Ankunft in Spanien vorlegen muss, zusammen mit den Dokumenten, die die Richtigkeit der in SpTH eingegebenen Informationen während des Verfahrens zum Erhalt des QR-Codes belegen.
Der neunte Absatz der Entschließung wird ebenfalls aufgehoben, und von nun an müssen Fahrgastschiffe mit Kreuzfahrtcharakter, die internationale Fahrten unternehmen und in den Hoheitsgewässern fahren, nicht mehr die Bedingungen erfüllen, die in dem vom Gesundheitsministerium ausgearbeiteten Dokument „Sanitäre Maßnahmen für die Wiederaufnahme internationaler Kreuzfahrten“ festgelegt sind.
Quelle: Agenturen






