GOB fordert Entfernung einiger Terrassen in Costa de la Calma

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Der GOB hat die Entfernung einiger Terrassen gefordert, die in den letzten Wochen auf den Felsen in Costa de la Calma auf Mallorca gebaut wurden, da sie seiner Ansicht nach nicht den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen.

Wie die Umweltschutzorganisation in einer Erklärung angab, haben die Arbeiten „große visuelle und ökologische Auswirkungen“ und haben bei den Anwohnern und den Personen, die sich für die Erhaltung der Landschaft und der Küste einsetzen, Besorgnis ausgelöst.

Der GOB wies darauf hin, dass die Arbeiten auf bereits bestehenden Strukturen durchgeführt werden und ohne die Garantie, dass die geltenden Rechtsvorschriften im Bereich der Küsten eingehalten werden. Insbesondere erinnerte die Organisation daran, dass das Gesetz über die Küstengebiete besagt, dass die Nutzung des öffentlichen Meeres- und Küstengebiets nur dann genehmigt werden kann, wenn die Anlage aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht an einem anderen Ort aufgestellt werden kann. „Trotzdem haben die zuständigen Behörden diese Eingriffe zugelassen, ohne diese grundlegende Anforderung zu berücksichtigen“, kritisierten die Umweltschützer.

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Am 27. September 2021 wurde laut GOB im Amtsblatt der Balearen (BOIB) die Erteilung einer Konzession an das Unternehmen Playas Urbanización Costa de la Calma SL zur Nutzung von 1506 Quadratmetern öffentlichen Meeres- und Landgebiets veröffentlicht, die 2023 um weitere zehn Jahre verlängert wurde. Den im Handelsregister durchgeführten Recherchen zufolge wurden jedoch sämtliche Anteile an der genannten Gesellschaft von Kazan Servicios de Playa SL erworben.

Dieser Wechsel der Konzessionsinhaberin würde eine vorherige Anerkennung durch die Verwaltung erfordern, wie in der allgemeinen Küstenverordnung festgelegt. Sollte die Verwaltung die Konzession nicht anerkennen, so hat der GOB dargelegt, würde die Konzession laut Gesetz erlöschen und die bestehenden Nutzungen des öffentlichen Eigentums müssten daher aufgehoben werden.

Um die rechtliche Situation der Bauarbeiten zu klären, hat die Einrichtung die Direcció General de Costes i Litoral del Govern und die Demarcació de Costes de Baleares – die zuständigen Verwaltungen – gebeten, zu bestätigen, ob die erforderliche Anerkennung erteilt wurde. Falls dies nicht der Fall war, haben sie gefordert, dass alle Strukturen abgerissen und sofort entfernt werden, damit das Gebiet seinen ursprünglichen Zustand wiedererlangt.

Quelle: Agenturen