GOB hilft bei der Aufbereitung von 58 Wildschutzgebieten auf Mallorca

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GOB Mallorca hat dazu beigetragen, dass auf der Insel 58 Wildschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 1.926 Hektar eingerichtet wurden, in denen die Jagd verboten ist.

Wie die Organisation am Dienstag (22.08.2023) mitteilte, hat am vergangenen Sonntag die halboffene Jagdsaison begonnen: Neben den Kaninchen, die seit dem 22. Juni gejagt werden dürfen, können auch Wachteln und Ringeltauben mit der Flinte geschossen werden, während Hasen ebenfalls gejagt werden dürfen, allerdings nur mit Hunden und Falknern.

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Gustav Knudsen | Rockanje aan Zee

In diesem Sinne hat der GOB den Eigentümern ländlicher Grundstücke seine Bereitschaft erklärt, bei der Ausweisung von Wildschutzgebieten mitzuwirken. Auf Mallorca, so erklärten sie, werden die Schutzgebiete vom Consell Insular auf Antrag des Eigentümers und mit Unterstützung einer wissenschaftlichen Einrichtung wie dem GOB ausgewiesen.

Wildschutzgebiete sind Gebiete, in denen die Jagd aus biologischen, wissenschaftlichen oder pädagogischen Gründen verboten ist, um die Erhaltung bestimmter wildlebender Tierarten zu gewährleisten.

Diese Rechtsfigur wird durch das Jagdgesetz und die zu seiner Durchführung erlassenen Verordnungen geregelt, wie sie betonten. Auf Mallorca sei „ein Netz von Gebieten erforderlich, in denen die Tierpopulationen frei von Jagddruck sind und sich auf ein Niveau erholen können, das die Ökosysteme erhalten können“.

Damit werden „die Populationen der in dem Gebiet lebenden Wildarten vor der Jagd geschützt und gleichzeitig wird die Erholung der gesamten Fauna durch die Verbesserung der Ruhebedingungen gefördert“.

In der vergangenen Woche gab der Consell de Mallorca die Erklärung des letzten von der Organisation bearbeiteten Schutzgebietes bekannt. Es handelt sich um ein 29,5 Hektar großes Grundstück in Petra.

Quelle: Agenturen