Grosskontrolle am Flughafen Mallorca

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Im Rahmen der Kampagne zur Bekämpfung des Eindringens in den öffentlichen Personenverkehr (Taxis, VTC und Reisebusse) am Flughafen Palma auf Mallorca wurden fast 400 Fahrzeuge kontrolliert, wobei in den letzten drei Tagen, von Dienstag bis Donnerstag (28.03.2024), 76 Beschwerden eingereicht wurden.

Dies gab das regionale Ministerium für Wohnungswesen, Raumordnung und Mobilität in einer Pressemitteilung bekannt.

In diesen drei Tagen wurden insgesamt 396 Fahrzeuge kontrolliert, davon 223 Taxis (80 Überlandtaxis und 143 aus Palma), 133 VTC und 40 Busse. Somit wurden im Rahmen dieser Kontrollkampagne am Flughafen mehr als 30 Prozent der VTC-Flotte und mehr als 10 Prozent der Taxiflotte auf Mallorca überprüft.

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Fünf Inspektoren und drei Beamte der Generaldirektion für Mobilität, neun Beamte der Ortspolizei von Palma und durchschnittlich vier Beamte der Verkehrsabteilung der Guardia Civil waren an der Aktion beteiligt. Es wurden Beschwerden gegen 33 Taxis in Palma, 23 Überlandtaxis, 11 Busse des Gelegenheitsverkehrs und neun VTCs eingeleitet.

Die Gründe für die festgestellten Verstöße waren sehr vielfältig und betrafen vor allem die Nichteinhaltung des Tarifsystems bei Taxis, das Fehlen jeglicher Genehmigung für Taxis und Kleinbusse für den Gelegenheitsverkehr, andere Verstöße gegen die städtischen Vorschriften für Taxis und bei VTCs einige wegen fehlender Anmeldung des Dienstes oder wegen Nichteinhaltung der Vorankündigungsfrist für die Vorvertragsabschlüsse.

Andererseits hat die Generaldirektion für Mobilität auf ihrer Website eine Erläuterung zur Vorvertragsvergabe im Gelegenheitsverkehr mit Bussen veröffentlicht, nachdem Beschwerden über die Praxis der Anwerbung von Kunden außerhalb der Büros oder Räumlichkeiten des Verkehrsunternehmens eingegangen waren. Darin wird daran erinnert, dass gemäß den geltenden Vorschriften der Personengelegenheitsverkehr mit Bussen stets im Voraus vertraglich geregelt werden muss. Diese vorherige Auftragsvergabe kann durch das Verkehrsunternehmen und den gesetzlich zugelassenen Verkehrsvermittler erfolgen. Die Anwerbung und Vermittlung von Kunden außerhalb der Geschäftsräume des Verkehrsunternehmens ist verboten.

Quelle: Agenturen