Hau‘ raus die Kohle – Staatshilfe wegen Ukraine-Krieg

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Spanien steht nach Deutschland und Ungarn an dritter Stelle in der EU, was die Höhe der seit Beginn des Ukraine-Krieges gewährten staatlichen Beihilfen angeht. Dies geht aus einem Bericht der Europäischen Kommission vom Juni 2023 hervor. Die von Madrid gewährten staatlichen Beihilfen machen 0,45 % des spanischen BIP aus. Deutschland führt die Liste mit 0,9 % des BIP an, gefolgt von Ungarn mit 0,68 %.

In absoluten Zahlen hat Spanien knapp über 12 Mrd. € an staatlichen Beihilfen gewährt. Das ist etwa ein Drittel des von Deutschland ausgegebenen Betrags (72 Milliarden Euro) und etwa ein Viertel der italienischen Beihilfen (39 Milliarden Euro). Im Falle Deutschlands flossen jedoch 55 % der staatlichen Beihilfen in die Rettung der Energieunternehmen Uniper und SEFE.

Mehr als die Hälfte (54 %) der spanischen Beihilfen, rund 6,6 Mrd. EUR, wurden für den Mechanismus zur Anpassung der Kosten für fossile Brennstoffe auf dem spanisch-portugiesischen Strommarkt (MIBEL) gewährt. Dabei handelt es sich um den so genannten „Iberischen Mechanismus“, durch den Spanien und Portugal den Großhandelspreis für Strom senken. Auch Portugal hat den größten Teil (80 %) seiner staatlichen Beihilfen für diesen Mechanismus ausgegeben.

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Neben der Unterstützung des Energiesektors hat die spanische Regierung auch andere Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft ergriffen. So wurden beispielsweise 1,2 Milliarden Euro zur Unterstützung der vom Krieg betroffenen Unternehmen wie Transportunternehmen und Fischerei bereitgestellt. Auch der Agrarsektor erhält Unterstützung für die höheren Kosten für Düngemittel und Tierfutter.

Die Europäische Kommission überwacht die staatlichen Beihilfen und ihre Auswirkungen auf den Binnenmarkt genau. So weist die Kommission darauf hin, dass Italien und Rumänien hauptsächlich Darlehen und Garantien gewährt haben, die im Laufe der Zeit zurückgezahlt werden müssen. Dadurch wird der Markt weniger strukturell verzerrt als durch direkte Subventionen. Außerdem sollten die Beihilfen zeitlich begrenzt sein und dazu dienen, die Krise abzufedern, und nicht dazu, nationale Unternehmen zu begünstigen.

Quelle: Agenturen