Serveis Ferroviaris de Mallorca (SFM) arbeitet an der neuen Regelung, die es Hunden und anderen Haustieren zum ersten Mal erlaubt, in Zügen und U-Bahnen zu reisen, voraussichtlich ab Anfang März. Die Bahngesellschaft hat diesen Donnerstag (08.02.2024) im Amtsblatt der Balearen (BOIB) die öffentliche Information über den Vorschlag der neuen Regelung für den Zugang von Haustieren zu den Einrichtungen veröffentlicht, so das Ministerium für Wohnungswesen, Territorium und Mobilität in einer Pressemitteilung.
Damit beginnt nun eine 20-tägige öffentliche Auslegung des Vorschlags, in der Behauptungen vorgebracht werden können, und die Maßnahme wird voraussichtlich Anfang März in Kraft treten.
Die Initiative, die vom SFM-Verwaltungsrat gebilligt wurde, führt eine Regelung ein, die es den Nutzern erlaubt, mit kleinen Haustieren wie Hunden, Katzen, Frettchen und kleinen Vögeln (kein Geflügel) in die Züge und U-Bahnen zu steigen.
Zu den Maßnahmen der Verordnung gehört, dass Personen, die Züge und U-Bahnen mit Haustieren betreten, nur den letzten Wagen des Zuges benutzen dürfen.
Hunde müssen an der Leine und mit Maulkorb oder in einem Transportbehälter geführt werden, sobald sie die SFM-Einrichtungen betreten, während Katzen, Frettchen und Kleinvögel in speziellen Transportbehältern oder -behältnissen reisen müssen.
Darüber hinaus müssen alle Hunde zur Identifizierung mit einem Mikrochip versehen sein. Außerdem ist festgelegt, dass exotische Tiere wie Reptilien, Spinnen oder Insekten sowie Hunde, deren Rasse in der Liste der potenziell gefährlichen Hunde aufgeführt ist, nicht zugelassen sind.
In Bezug auf Blindenhunde, die blinde oder sehbehinderte Personen begleiten, legt die Verordnung fest, dass ihnen der Zugang ohne Einschränkung gestattet ist. Das Gleiche gilt für Hunde, die für die persönliche Assistenz ausgebildet sind und Menschen mit Behinderungen begleiten, sowie für Blindenhunde, die sich in der Ausbildung befinden und von ihren Führern begleitet werden müssen.
Die Mitnahme von Haustieren im Zug und in der U-Bahn ist kostenlos, mit Ausnahme von größeren Tieren, die aufgrund ihrer Größe nicht in einer Transportbox untergebracht werden können und für die ein Fahrschein bezahlt werden muss.
Alle persönlichen Assistenzhunde (Blindenhunde, für die persönliche Assistenz ausgebildete Hunde und Blindenhunde in der Ausbildung) sind ebenfalls von der Fahrkarte ausgeschlossen. SFM empfiehlt den Nutzern, die verkehrsreichsten Tageszeiten zu meiden, um die Koexistenz zwischen Nutzern und Haustieren zu erleichtern und die Nähe zu anderen Nutzern zu vermeiden, wenn diese in der Gegenwart des Tieres Angst oder Unbehagen empfinden. Aus diesem Grund darf der Abstand zwischen dem Tierträger und seinem Haustier nicht mehr als einen halben Meter betragen.
Quelle: Agenturen