„Haustierrente“ nach Scheidung

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Das Provinzgericht von Pontevedra hat kürzlich ein Urteil des Gerichts erster Instanz Nr. 15 von Vigo bestätigt, das unter anderem eine „Rente“ von 40 Euro pro Monat für ein Haustier nach einem Scheidungsprozess festlegt.

In dem Urteil, das auch das Sorgerecht und die Rentenbedingungen für die Kinder des geschiedenen Paares festlegt, bestimmt der Richter, dass das Haustier des Paares in der Obhut der Ehefrau verbleibt und dass beide „die Hälfte der außerordentlichen und tierärztlichen Kosten“ tragen müssen.

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Gustav Knudsen | Kristina

In Anbetracht der höheren Kaufkraft des Mannes sieht das Urteil jedoch vor, dass er sich „mit 40 Euro pro Monat an den Kosten für das Tier beteiligt“, ein Betrag, „der jährlich entsprechend dem Verbraucherpreisindex angepasst werden kann“.

Das ursprüngliche Urteil stammt vom Februar letzten Jahres, wurde jedoch Ende 2023 vom Berufungsgericht in Pontevedra bestätigt, nachdem die Frau Berufung gegen das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder des Paares sowie gegen die Nutzung eines Fahrzeugs eingelegt hatte. Das Gericht wies die Berufung zurück und bestätigte die ursprüngliche Entscheidung des Gerichts.

Quelle: Agenturen