Helmpflicht und Abschluss einer Versicherung für Elektroroller

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Fahrer von Elektrorollern in Palma auf Mallorca müssen künftig einen Helm tragen und eine Haftpflichtversicherung abschließen. Dies sieht die neue städtische Verordnung vor, die nach Abschluss der Behauptungsphase noch geprüft wird.

In der ursprünglichen Fassung der Verordnung wurde das Nichtvorhandensein einer Versicherung bereits als schwerwiegender Verstoß geahndet, der mit Geldbußen von 750 bis 1.500 Euro geahndet wird.

Diese Versicherung muss nach Angaben der Stadtverwaltung eine Mindestdeckung von 120.000 Euro aufweisen. Diese Vorschrift steht im Einklang mit der vom Ministerrat im Sommer verabschiedeten Verordnung, einem Gesetzesentwurf zur Kfz-Versicherung, der den Abschluss einer solchen Versicherung für so genannte „leichte Privatfahrzeuge“ vorschreibt.

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Das staatliche Gesetz muss jedoch noch den Kongress und den Senat passieren; es wird geschätzt, dass die Verordnung im Januar 2026 in Kraft treten wird. Andere spanische Gemeinden schreiben diese Versicherung bereits vor; auf Mallorca war Inca die erste, die dies tat.

Der ursprüngliche Text der Stadtverordnung von Palma hob auch die Ausnahmeregelung auf, dass Fahrräder und Motorroller zwischen 08.00 und 10.00 Uhr auf Fußgängerstraßen verkehren durften. Auch das Fahren mit Kopfhörern wurde als geringfügige Ordnungswidrigkeit eingestuft, die mit einer Geldbuße von 300 bis 750 Euro geahndet wird (zuvor waren es 100 bis 750 Euro). Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht bekannt, ob diese Aspekte geändert wurden oder nicht.

Die Frist für die Einreichung von Vorwürfen war der 31. Mai 2024. Die Bürgerverordnung regelt auch andere Fragen wie Bußgelder für Straßenverkäufer, Strafen für „botellón“ oder Hemmungslosigkeit, „Balconing“ oder den illegalen Verkauf von Alkohol.

Quelle: Agenturen