Der Entwurf des allgemeinen Staatshaushalts (PGE) für das Jahr 2023 sieht eine Erhöhung der Obergrenze für das Jahresgehalt von Bürgermeistern um 4 % vor, so dass die Gouverneure von Städten mit mehr als einer halben Million Einwohnern im nächsten Jahr maximal 116.160,05 Euro erhalten können.
Dies ist die gleiche Gehaltserhöhung von 4 %, die die Regierung für den Chef der Exekutive, Pedro Sánchez, und seine Minister vorsieht, während für Beamte, Abgeordnete und Senatoren eine Gehaltserhöhung von 3,5 % vereinbart wurde. Die Bürgermeister der Großstädte werden jedoch weiterhin jedes Jahr mehr verdienen als der Regierungspräsident.
Für die Bürgermeister von Städten mit mehr als einer halben Million Einwohnern – Madrid, Barcelona, Valencia, Sevilla, Zaragoza und Málaga – wird die Gehaltsobergrenze 30 % des Jahresgehalts von Pedro Sánchez übersteigen, das nach diesem Entwurf des PGE für 2023 90.010,20 Euro betragen wird.
Auch die Bürgermeister von Städten mit 300.001 bis 500.000 Einwohnern – Murcia, Palma de Mallorca, Las Palmas de Gran Canaria, Bilbao, Alicante und Córdoba – und von Gemeinden mit 150.001 bis 300.000 Einwohnern – es gibt mehr als dreißig Orte mit dieser Einwohnerzahl, darunter Oviedo, A Coruña, Vigo, Granada und Pamplona – werden voraussichtlich mehr verdienen als Pedro Sánchez.
Für die erste Gruppe wird ein Höchstgehalt von 104.544,03 Euro pro Jahr erwartet, während die zweite Gruppe ein Höchstgehalt von 92.928,59 Euro pro Jahr erhalten wird.
Laut der am Donnerstag (06.10.2022) von der Ministerin für Finanzen und öffentliche Aufgaben, María Jesús Montero, vorgelegten öffentlichen Rechnungslegung sind diese 116.160,05 Euro pro Jahr der Höchstbetrag, den die Mitglieder von Gebietskörperschaften mit mehr als 500.000 Einwohnern für alle Vergütungen und Anwesenheiten erhalten können, mit Ausnahme der Dreijahresgehälter, auf die gegebenenfalls diejenigen Berufsbeamten Anspruch haben, die sich in einer besonderen Dienstsituation befinden. Auf diese Weise hat die Zentralregierung in diesem Haushalt für 2023 eine Höchstgrenze für die Mitglieder der Gemeinderäte auf der Grundlage ihrer Einwohnerzahl festgelegt.
Für Mitglieder lokaler Gebietskörperschaften mit 300.001 bis 500.000 Einwohnern gilt demnach ein Höchstbetrag von 104.544,03 Euro, für Mitglieder von Städten mit 150.001 bis 300.000 Einwohnern ein Höchstbetrag von 92.928,03 Euro. Für Gemeinden mit 75.001 bis 150.000 Einwohnern gilt ein Höchstbetrag von 87.120,59 Euro, während für Städte mit 50.001 bis 75.000 Einwohnern ein Höchstbetrag von 75.504,62 Euro für die Mitglieder ihrer Körperschaft vorgesehen ist. In Städten mit 20.001 bis 50.000 Einwohnern darf das Gehalt maximal 63.888,61 Euro betragen.
Die Bürgermeister von Städten mit 10.001 bis 20.000 Einwohnern dürfen nicht mehr als 58.080,05 Euro verdienen, und die Bürgermeister von Städten mit 5.001 bis 10.000 Einwohnern erhalten ein Höchstgehalt von 52.272,61 Euro. In Gemeinden mit 1.000 bis 5.000 Einwohnern können die Mitglieder des Gemeinderats maximal 46.464,02 Euro verdienen.
Die Zentralregierung hat eine weitere Tabelle für Städte mit weniger als 1.000 Einwohnern erstellt. So können Bürgermeister, die zu 75 % teilzeitbeschäftigt sind, maximal 34.848,05 Euro erhalten, Bürgermeister, die zu 50 % teilzeitbeschäftigt sind, maximal 25.555,04 Euro und Bürgermeister, die zu 25 % teilzeitbeschäftigt sind, maximal 17.424,64 Euro.
Quelle: Agenturen





