Hunde auf Mallorca erlaubt – aber wo jetzt genau?

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Das neue spanische Tierschutzgesetz, das seit dem 29. September 2023 in Kraft ist, hat bereits eine Reihe von Änderungen mit sich gebracht. Dieses Gesetz erkennt an, dass Tiere fühlende Wesen sind, und nimmt eine Reihe von Anpassungen der Vorschriften für Haustiere und ihre Besitzer vor. Spaniens neues Tierschutzgesetz hat den Zugang von Tieren zu verschiedenen Orten erweitert. Damit soll das Zusammenleben mit Tieren erleichtert werden.

Obwohl es seit dem 29. September 2023 ein nationales Tierschutzgesetz gibt, können die Regionalregierungen und Gemeinden weiterhin ihre eigenen Vorschriften veröffentlichen und umsetzen. Das bedeutet also, dass diese Vorschriften nicht überall gelten und Sie trotzdem aufpassen müssen. Wenn an einem Ort keine Hunde erlaubt sind, sollte dies in der Regel deutlich gekennzeichnet sein.

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Gustav Knudsen | 1987

Öffentliche und private Verkehrsmittel: Bus- und Taxifahrer sind gesetzlich verpflichtet, Haustiere in ihren Fahrzeugen zuzulassen, es sei denn, es gibt einen triftigen Grund, dies nicht zu tun.

Züge: In diesem Fall sind Haustiere in den Zügen der Cercanías erlaubt, sofern sie angeleint sind und einen Maulkorb tragen. In Zügen der Mittel- und Langstrecke ist das Gewicht von Haustieren beschränkt und sie müssen in einer Transportbox mitgeführt werden. Für Hochgeschwindigkeitszüge gelten ebenfalls besondere Vorschriften.

Geschäfte, Unternehmen und Hotels: Haustiere sind erlaubt, es sei denn, sie stellen eine Gefahr für Menschen, andere Tiere oder die Hygiene dar. Geschäfte, in denen das Mitführen von Haustieren verboten ist, müssen dies an der Außenseite deutlich anzeigen.

Restaurants und Bars: In Restaurants und Bars können Haustiere verboten sein, dies muss jedoch deutlich sichtbar an der Außenseite angebracht sein. Besitzer, die ihre Haustiere in ein Restaurant mitnehmen möchten, in dem Haustiere erlaubt sind, müssen ihren Hund an der Leine führen, sicherstellen, dass er sauber ist und andere Gäste nicht belästigt.

Öffentliche Gebäude: Haustiere sind in öffentlichen Gebäuden erlaubt, müssen aber den gesetzlichen Anforderungen an Hygiene und Sicherheit entsprechen. In bestimmten Gebäuden wie Krankenhäusern oder Schulen kann ein ausdrückliches Verbot für Haustiere bestehen.

Notunterkünfte, Heime und Pflegeeinrichtungen: Menschen, die sich in diesen Einrichtungen aufhalten, dürfen ihre Haustiere mitbringen, es sei denn, es gibt einen triftigen Grund, der dagegen spricht. Wenn es nicht möglich ist, Haustiere zuzulassen, werden Vereinbarungen mit Tierschutzorganisationen oder Tierheimprojekten getroffen.

Trotz der Fortschritte verbietet das neue Gesetz aus Gründen der Sicherheit und der öffentlichen Gesundheit das Mitbringen von Haustieren an anderen Orten wie Bildungseinrichtungen und Krankenhäusern. Auch für Strände und städtische Parks gelten die Verordnungen der einzelnen Gemeinden.

Quelle: Agenturen