Am 23. September 2023 trat das neue spanische Tierschutzgesetz in Kraft. Von Anfang an herrschte jedoch große Unsicherheit über die getroffenen Maßnahmen, von denen die meisten noch nicht umgesetzt worden sind. Vor allem derzeitige Hundebesitzer waren besorgt über die Pflichtversicherung, aber noch mehr über den obligatorischen Kurs, der zu absolvieren ist. Inzwischen liegen etwas mehr Informationen vor, aber es herrscht immer noch große Unsicherheit.
Die im vergangenen Jahr angekündigten Maßnahmen zielen darauf ab, das Wohlergehen von Haustieren, insbesondere von Hunden, Katzen und anderen Haustieren, zu verbessern. Ein obligatorischer Kurs für Hundehalter, eine Pflichtversicherung und die Überarbeitung der Vorschriften für gefährliche Hunderassen sind Teil dieser Änderungen. Bislang haben diese Maßnahmen jedoch vor allem für Verwirrung gesorgt.
Das neue „Ley de bienestar animal“ hat bisher viele Kontroversen, Zweifel und Kritik hervorgerufen. Obwohl es gut gemeint ist, ist das Gesetz nicht gut ausgearbeitet worden. Schließlich wurde beschlossen, dass es kein Gesetz, sondern ein königliches Dekret (real decreto) sein wird. Das Sozialministerium hat den Regionalregierungen kürzlich 25 geänderte Artikel zur Stellungnahme, Verbesserung und Annahme vorgelegt.
Einer der Diskussionspunkte ist der obligatorische Kurs für Hundehalter. Dem Vorschlag zufolge müssen Personen, die einen Hund als Haustier halten wollen, einen kostenlosen, aber obligatorischen vierstündigen Kurs absolvieren. Dieser Kurs gilt auf unbestimmte Zeit und muss innerhalb von sechs Monaten nach Verabschiedung des königlichen Erlasses absolviert werden.
Das Sozialministerium bestätigte gegenüber elPeriódico, dass nur Personen, die ab sieben Monaten nach Inkrafttreten des königlichen Erlasses einen Hund aufnehmen oder adoptieren, verpflichtet sind, einen Kurs zu absolvieren. Das bedeutet, dass nicht alle Hundehalter diesen Kurs absolvieren müssen, sondern nur diejenigen, die sich einen Hund nach Inkrafttreten des königlichen Erlasses anschaffen.
Mit den neuen Vorschriften wird auch eine Pflichtversicherung für alle Hundehalter in Spanien eingeführt. Diese Maßnahme gilt sowohl für neue als auch für bestehende Hundehalter, was für diejenigen, die bereits einen Hund besitzen, eine bedeutende Änderung bedeutet.
Die Pflichtversicherung muss eine Deckungssumme von mindestens 100.000 € für Schäden an Dritten bieten. Diese Versicherung muss ein Hundeleben lang gültig sein, unabhängig von der Rasse des Hundes.
Die Hundehalter haben sechs Monate Zeit, um dieser Vorschrift nachzukommen, die mit dem Inkrafttreten des königlichen Erlasses in Kraft tritt. Wenn eine bestehende Hausratversicherung diese spezielle Deckung bereits bietet, wird sie als gültig anerkannt.
Quelle: Agenturen




