Die Website des Consell de Ibiza zur Verwaltung der Einfahrts- und Fahrgenehmigungen für auswärtige Fahrzeuge auf der Insel hat an ihrem ersten Tag 741 Anträge bearbeitet, davon 283 Genehmigungen, 272 für die Einfahrt nach Ibiza und 11 nach Formentera.
Nach Angaben der Inselverwaltung handelt es sich hierbei um vorläufige Daten, da der Großteil der Anträge von den Reedereien bearbeitet werden muss, wenn Privatpersonen ihre Fährtickets zur Insel kaufen.
Die Genehmigungen, die über die Website des Consell de Ibiza beantragt werden können, die seit Mittwochmittag (21.05.2025) in Betrieb ist, sind für ganz bestimmte Fälle vorgesehen, die auf ibizacircular.es aufgeführt sind, so der Consell.
Auf der Website werden die Ausnahmeregelungen erläutert und erklärt, wie Übergangssituationen zu handhaben sind, die sich durch das Inkrafttreten der Steuerverordnung am 20. Mai ergeben haben. Die Zugangsbeschränkung tritt am 1. Juni in Kraft und gilt bis zum 30. September, wobei täglich maximal 4.168 auswärtige Fahrzeuge und 16.000 Mietwagen zugelassen sind. Auf der Website wird erläutert, dass Nutzer, die ihre Fährtickets zwischen dem 1. Januar und dem 20. Mai 2025 gekauft haben, keine weiteren Formalitäten erledigen müssen und mit ihrem Fahrzeug auf der Insel bleiben dürfen.
Diese Ausnahme betrifft vor allem Saisonarbeiter und Kunden von Fährgesellschaften, die ihre Tickets vor Inkrafttreten der Steuerverordnung gekauft haben, die eine Gebühr von einem Euro pro Tag vorsieht. Es wird auch darauf hingewiesen, dass bei Kauf oder Buchung einer Fahrkarte nach Ibiza ab dem 21. Mai die Reederei die Genehmigung für den Aufenthalt beantragt, wenn es sich um eine Hin- und Rückfahrkarte handelt. Bei einfachen Fahrkarten beantragt die Reederei die Einreisegenehmigung, für den restlichen Aufenthalt muss der Nutzer diese jedoch über die Website des Consell de Ibiza beantragen.
Der dritte Fall ist, dass, wenn sich das Fahrzeug bereits vor dem 1. Januar 2025 auf Ibiza befand, die Bearbeitung auf dieser Website eingeleitet werden muss, um zu überprüfen, ob eine Genehmigung erforderlich ist oder nicht. Der Consell weist außerdem darauf hin, dass Personen mit steuerlichem Wohnsitz auf der Insel automatisch von der Regelung ausgenommen sind, mit Ausnahme von Mietwagenflotten. Ebenfalls ausgenommen sind Dienst- und öffentliche Fahrzeuge, der Güter- und Warenverkehr sowie landwirtschaftliche Maschinen und Baumaschinen.
Auf der Website sind die Ausnahmetatbestände aufgeführt, für die Unterlagen vorzulegen sind, wie z.B. Nichtansässige mit Wohnsitz auf Ibiza, Einwohner von Formentera, Menorca oder Mallorca, die aus beruflichen Gründen reisen, Personen mit eingeschränkter Mobilität und Fahrzeuge im Transit von oder nach Formentera. Wenn keiner dieser Fälle zutrifft, erinnert die Verwaltung daran, dass eine Genehmigung für die Einfahrt und den Verkehr auf der Insel beantragt werden muss.
Quelle: Agenturen