Illegale Motocross-Strecke auf Mallorca geschlossen

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Die Agència de Defensa del Territori (ADT) hat die Aussetzung aller Maßnahmen zur Unterteilung und Umwandlung oder Nutzung von Grundstücken angeordnet, die ohne städtebauliche Genehmigung oder ohne Rechtfertigung auf einem ländlichen Grundstück in der Gemeinde Inca durchgeführt wurden, auf dem Erdarbeiten vorgenommen wurden, um es als Motocross-Strecke zu nutzen.

Das Ajuntament d’Inca hat den Sachverhalt aufgrund zahlreicher Beschwerden von Anwohnern aufgedeckt, die vor allem an den Wochenenden unter dem Lärm der Motorräder und dem durch diese sportliche Aktivität verursachten Staub leiden.

Nach einem Inspektionsbericht beschloss das Stadtplanungsamt der Stadtverwaltung, die Beschwerde an die Agentur für territoriale Verteidigung weiterzuleiten, die eine Akte angelegt und den Grundstückseigentümern und der Stadtverwaltung bereits ihr Urteil mitgeteilt hat.

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Aus der Akte des Rechtsdienstes der ADT geht hervor, dass bekannt geworden ist, dass auf diesen Grundstücken, die als allgemeines Landwirtschaftsgebiet eingestuft sind und sich in einem Gebiet befinden, das für den Schutz der Straßen und die Verhütung von Brandgefahren zuständig ist, Bau- und Bodennutzungsmaßnahmen ohne Genehmigung durchgeführt werden, die angeblich eine städtische Ordnungswidrigkeit darstellen und aus Erdarbeiten und der Nutzung des Grundstücks für eine Motocross-Strecke bestehen.

Aufgrund der seit April 2018 geltenden Vereinbarung über die Übertragung der kommunalen Befugnisse des Ajuntament d’Inca in Bezug auf die städtebauliche Ordnung des ländlichen Raums auf den Consell hat die ADT beschlossen, die Aussetzung aller Handlungen zur Umwandlung oder Nutzung des Grundstücks anzuordnen, die auf dem beanstandeten Grundstück ausgeführt oder entwickelt werden sollen.

Der Beschluss zur Aussetzung der Arbeiten ist „sofort vollstreckbar ‚ und warnt davor, dass ‘nach Ablauf von 24 Stunden seit der Benachrichtigung, ohne dass der Anordnung nachgekommen wurde, die Arbeiten, Anlagen oder Nutzung versiegelt werden können“. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass bei fortgesetzter Nichteinhaltung der Anordnung aufeinanderfolgende Geldstrafen von mindestens zehn Tagen und ein Betrag von jeweils 10 % des Wertes der durchgeführten Arbeiten, mindestens jedoch 600 Euro, verhängt werden und die Staatsanwaltschaft wegen des Vergehens des Ungehorsams eingeschaltet wird. Der Grundstückseigentümer kann gegen die Entscheidung der ADT Einspruch erheben.

Quelle: Agenturen