Die Europäische Kommission warf Meta am Montag (01.07.2024) vor, mit seinem „Pay or consent“ -Werbemodell auf Plattformen wie Instagram und Facebook gegen die Vorschriften für digitale Märkte zu verstoßen. Dabei müssen die Nutzer zustimmen, dass das Unternehmen ihre personenbezogenen Daten kombiniert, wenn sie nicht bereit sind, eine Gebühr für den Zugang zu einer werbefreien Version zu zahlen.
Insbesondere verstößt es nach Ansicht Brüssels gegen das EU-Recht, dass das Unternehmen den Nutzern nicht die Möglichkeit gibt, sich für einen alternativen Dienst zu entscheiden, der weniger personenbezogene Daten verwendet, aber ansonsten dem auf „personalisierter Werbung“ basierenden Dienst gleichwertig ist.
Sie sieht auch Unregelmäßigkeiten darin, dass das Unternehmen es den Nutzern nicht ermöglicht, ihr Recht auf freie Zustimmung zur Kombination ihrer personenbezogenen Daten auszuüben.
Mit der Mitteilung der vorläufigen Ergebnisse gibt Brüssel dem US-Giganten nun Zeit, die Unterlagen der Anklage zu prüfen und seine Verteidigungsargumente vorzubringen, bevor die EU-Dienste bis spätestens März 2025 eine endgültige Entscheidung treffen. Kommt die EU-Exekutive zu dem Schluss, dass Meta gegen EU-Recht verstößt, kann sie eine Geldbuße von bis zu 10 % des weltweiten Gesamtumsatzes des Unternehmens verhängen, die im Wiederholungsfall auf 20 % steigen kann.
„Der Digital Markets Act (DMA) ist dazu da, den europäischen Nutzern die Entscheidungsgewalt über ihre Daten zurückzugeben. Meta hat Millionen von Nutzern in der gesamten EU vor die Wahl gestellt: Bezahlen oder zustimmen, und das ist nach unserer vorläufigen Einschätzung ein Verstoß“, erklärte Binnenmarktkommissar Thierry Breton in einer Mitteilung.
Margrethe Vestager, die für Wettbewerb zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission, erklärte, die Untersuchung der Dienste des Unternehmens ziele darauf ab, „den Wettbewerb in Märkten zu gewährleisten, in denen ‚Gatekeeper‘ wie Meta seit Jahren persönliche Daten von Millionen von Europäernsammeln“. Die Kommission ist der Ansicht, dass das Unternehmen „gleichwertige Alternativen“ anbieten sollte, die keine Zahlung für Kunden erfordern, die nicht damit einverstanden sind, dass ihre persönlichen Daten über verschiedene Plattformen hinweg kombiniert werden.
Quelle: Agenturen