Erneut gibt es Aufruhr auf dem Immobilienmarkt Mallorcas. Auf einer beliebten Immobilienwebsite wird ein „Künstlerhaus” mit 22 Quadratmetern in Llucmajor für 1.600 Euro pro Monat angeboten. Das idyllische Fischerhäuschen, das angeblich ideal für „kreative Telearbeiter” sein soll, erweist sich bei näherer Betrachtung jedoch als illegal.
Laut José Miguel Artieda, dem Vorsitzenden des Maklerverbands der Balearen, erfüllt die Unterkunft nicht die Mindestanforderungen der regionalen Gesetzgebung. „Wohnungen unter 25 m² gelten als infravivienda, also als unwürdig zum Wohnen”, so Artieda. Und das nicht ohne Grund: Oft handelt es sich um umgebaute Lagerräume, Dachkammern oder Gewerbeimmobilien ohne Wohnberechtigung.
Und das ist kein Einzelfall. Ein „gemütliches kleines Studio“ in Calas de Mallorca mit ebenfalls 22 m² wird beispielsweise für 1.000 Euro pro Monat angeboten. In Artà kostet ein Kellerstudio derselben Größe 600 Euro. Auch auf dem Kaufmarkt tauchen bizarre Angebote auf: In Port de Pollença steht ein „modernes Penthouse” mit nur 10 m² – ohne Schlaf- oder Badezimmer – für 2,2 Millionen Euro zum Verkauf.
Die Immobilienlobby betont, dass Neubauten mindestens 30 m² groß sein müssen und dass Bestandsimmobilien unter 25 m² nur in Ausnahmefällen zulässig sind. „Eine komfortable Wohnung beginnt bei 30 bis 35 Quadratmetern”, so die stellvertretende Vorsitzende Alejandra Marqués.
Dennoch nimmt das Angebot dieser sogenannten Infraviviendas zu, vor allem auf rustikalen Grundstücken und in touristischen Gebieten, wo die Nachfrage groß und die Kontrollen begrenzt sind. Die Aufsichtsbehörde der Regionalregierung versucht inzwischen, das Blatt zu wenden. So wurden im Jahr 2024 bereits 46 Bußgelder wegen illegaler Wohnungsangebote verhängt, während es 2022 nur 15 waren.
Quelle: Agenturen