Ab nächster Woche entfällt die Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheitswesens, wie z.B. Optikerpraxen und Orthopädien, sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. In Zentren und Diensten des Gesundheitswesens und der Sozialfürsorge sowie in Apotheken müssen die Masken jedoch weiterhin getragen werden.
Dies teilte die Gesundheitsministerin Carolina Darias den Ministern am Donnerstag (02.02.2023) während der Sitzung des interterritorialen Rates des nationalen Gesundheitssystems mit, in der sie die Einzelheiten der Änderung des königlichen Erlasses vom April letzten Jahres, der die obligatorische Verwendung von Masken regelt, erläuterte, die sie am kommenden Dienstag dem Ministerrat vorlegen wird.
Darias hat klargestellt, dass die Masken nicht mehr obligatorisch sein werden, ebenso wie in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Gesundheitseinrichtungen wie Optikern, audiometrischen Zentren oder orthopädischen Zentren, wo sie bisher getragen werden mussten. In Gesundheitseinrichtungen und -diensten wie Gesundheitszentren und Krankenhäusern, in Pflegeheimen und anderen sozialen Einrichtungen des Gesundheitswesens, in denen das dort tätige Personal bei Kontakt mit Bewohnern und Besuchern in gemeinsam genutzten Bereichen sowie in Apotheken und Medikamentenschränken zum Tragen verpflichtet ist, müssen sie jedoch weiterhin getragen werden.
Die Änderung der Verordnung, die am kommenden Dienstag von der Regierung genehmigt werden soll, tritt in Kraft, sobald sie im Amtsblatt veröffentlicht wird, was voraussichtlich am nächsten Tag der Fall sein wird. Die Ministerin betonte auch, dass die Impfung mit der zweiten Auffrischungsdosis weiter gefördert werden muss, insbesondere bei gefährdeten Personen.
Schließlich kündigten die Vertreter des Ministeriums bei dem Treffen an, dass sie Maßnahmen zur Umsetzung des Plans für die Infrastruktur und die Ausstattung der Primärversorgung einleiten werden, der im allgemeinen Staatshaushalt 2023 vorgesehen ist und 406,7 Millionen Euro für diesen Zweck vorsieht, die durch Kapitaltransfers an die autonomen Gemeinschaften verteilt werden sollen.
Dieser Betrag kommt zu den 172,4 Millionen Euro hinzu, die im letzten Jahr für den Strategischen Rahmen für die Primär- und Gemeinschaftsversorgung durch laufende und vermögenswirksame Transfers ausgeschüttet wurden und die auch im Haushaltsplan 2023 vorgesehen sind. Ziel ist es, einen Beitrag zur Verbesserung der Einrichtungen und der Infrastruktur von Primärversorgungszentren oder zum Bau neuer Zentren sowie zur Verbesserung und Weiterentwicklung des gemeinsamen Basisportfolios für die Primärversorgung zu leisten, insbesondere im Hinblick auf die Indikation und Durchführung diagnostischer Verfahren in diesem Bereich.
Quelle: Agenturen