Die pharmazeutische Zuzahlung (copago farmacéutico) ist der obligatorische Beitrag, den eine Person zum Zeitpunkt der Abgabe des verschriebenen Medikaments in der Apotheke zahlen muss. Dieses Zuzahlungssystem entstand vor einem Jahrzehnt aus einer Gesundheitsreform, mit der die Ausgaben für Arzneimittel inmitten der damaligen Wirtschaftskrise gesenkt werden sollten. Doch seit 2021 wurde die Maßnahme modifiziert und auf weitere Gruppen von Rentnern ausgedehnt. Derzeit sind in Spanien bis 2023 etwa 6 Millionen Menschen von der Zahlung von Medikamenten befreit, die meisten von ihnen Rentner.
Die Abschaffung der Zuzahlung für sozial schwache Gruppen war eine der traditionellen Forderungen der Seniorenverbände. Seit 2021 sind die unten aufgeführten einkommensschwachen Gruppen von der pharmazeutischen Zuzahlung befreit. Es handelt sich also um Einwohner Spaniens und nicht um Rentner, die in Spanien überwintern und nicht bei der spanischen Sozialversicherung gemeldet sind.
Rentner mit einem Einkommen von weniger als 5.635 € oder 11.200 €, wenn sie keine Einkommenssteuererklärung abgeben müssen.
Behinderte und Minderjährige mit einem Behinderungsgrad von 33 % oder mehr.
Empfänger von Sozialversicherungsleistungen für unterhaltsberechtigte Kinder oder Minderjährige, die in ständiger Pflege leben (Kindergeld).
Rentner, die eine beitragsabhängige Rente beziehen, Bezieher des lebensnotwendigen Mindesteinkommens und Arbeitslose, die keinen Anspruch auf Leistungen haben.
Nach Berechnungen der Regierung wird diese Maßnahme etwa 138 100 minderjährigen Behinderten, 2,35 Millionen Kindergeldbeziehern und 3,56 Millionen Rentnern zugute kommen.
Wie oben beschrieben, müssen Rentner mit einem Jahreseinkommen von weniger als 5.635 € bzw. 11.200 €, wenn sie keine Einkommenssteuererklärung abgeben müssen, nichts für Medikamente bezahlen. Dies betrifft nach den Berechnungen also 3,56 Millionen Rentner. Ansonsten wird die Bezahlung von Arzneimitteln durch Rentner im Jahr 2023 in drei Gruppen unterteilt, für die ein bestimmter Prozentsatz des Verkaufspreises gezahlt werden muss.
Rentner mit einem Jahreseinkommen von weniger als 18.000 € und deren Begünstigte: Sie zahlen 10 % des Verkaufspreises, höchstens jedoch 8,23 € pro Monat.
Rentner mit einem Jahreseinkommen zwischen 18.000 und 100.000 Euro und deren Begünstigte: Sie zahlen 10 % des Verkaufspreises, höchstens jedoch 18,52 Euro pro Monat.
Rentner mit einem Jahreseinkommen von 100.000 € oder mehr und ihre Begünstigten: Sie zahlen 60 % des Verkaufspreises bis zu einem Höchstbetrag von 61,75 € pro Monat.
Alle Rentner und ihre Begünstigten, die die monatliche Zuzahlungsgrenze von 8,23 Euro, 18,52 Euro oder 61,76 Euro überschreiten, haben je nach Einkommensniveau Anspruch auf Erstattung, falls sie mehr für das bezuschusste Arzneimittel bezahlt haben. Im Allgemeinen erfolgt die Erstattung automatisch, ohne dass etwas unternommen werden muss. Dies geschieht in der Regel innerhalb von sechs Monaten, aber dies wird von den regionalen Behörden geregelt, so dass es Unterschiede geben kann.
Die Zuzahlung zu den von der Sozialversicherung verschriebenen Arzneimitteln gilt auch für Personen, die berufstätig und somit noch nicht im Ruhestand sind. In der Regel müssen Personen mit einem Jahreseinkommen von bis zu 18.000 € 40 % des Verkaufspreises zahlen. Personen mit einem Jahreseinkommen von 18.000 bis 100.000 Euro zahlen 50 % und Personen mit einem Einkommen von mehr als 100.000 Euro zahlen 60 % des Verkaufspreises der Arzneimittel.
Quelle: Agenturen



