„Institutionelle Werbung“ in den Medien auf 35 % begrenzen

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Der Ministerrat wird in seiner Sitzung am Dienstag (24.02.2026) beschließen, institutionelle Werbung in den Medien auf 35 % zu begrenzen, wie Quellen aus dem Ministerium für digitale Transformation und öffentlichen Dienst gegenüber EFE bestätigten.

Die Maßnahme ist Teil des Vorentwurfs des Gesetzes über Werbung im öffentlichen Sektor, einer der 31 Reformen, die im Aktionsplan für Demokratie vorgesehen sind, der im September 2024 von der Regierung auf den Weg gebracht wurde.

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Mit dieser neuen Gesetzgebung will die Exekutive offenlegen, wie viel Geld sowohl die allgemeine Staatsverwaltung als auch die autonomen Regionen und Gemeinden für Werbung ausgeben.

Auf diese Weise soll das nationale Rechtssystem an das europäische Gesetz über die Medienfreiheit angepasst werden, das am 8. August in Kraft getreten ist und in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar gilt.

Unter anderem verpflichtet die europäische Verordnung zur Offenlegung der Eigentümer von Medien sowie der Quellen öffentlicher Finanzierung oder institutioneller Werbung.

Quelle: Agenturen