Internationale Anwaltskanzlei gegen die spanischen Steuerbehörden

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Die internationale Anwaltskanzlei Amsterdam & Partners LLP hat eine bemerkenswerte Kampagne gegen Spanien gestartet. Die Kanzlei, die Büros in London und Washington D.C. unterhält, kritisiert die spanischen Steuerbehörden und die Steuerpolitik des Landes. Nach Ansicht der Kanzlei werden ausländische Steuerzahler durch plötzliche Änderungen der Steuervorschriften und aggressive Prüfungspraktiken vorsätzlich benachteiligt.

In einer ganzseitigen Anzeige in der britischen Zeitung Financial Times beschreibt die Anwaltskanzlei die Vorgehensweise der spanischen Steuerbehörden als „erst schießen, dann fragen“. Sie beschuldigen Spanien, ausländische Investoren mit günstigen Bedingungen zu ködern, nur um dann die Regeln zu ändern und sie unerwarteten Steuerforderungen und intensiven Prüfungen auszusetzen.

Amsterdam & Partners LLP bezeichnet diese Praxis als eine Form der richterlichen Willkür, die dem Image Spaniens als zuverlässigem Standort für ausländische Investoren schadet. Nach Angaben der Kanzlei wurden mehrere ihrer Mandanten mit unerwarteten Steuerforderungen konfrontiert, die von den spanischen Steuerbehörden häufig auf unklare oder nachträglich geänderte Vorschriften gestützt werden. Diese Situation verunsichere die Investoren hinsichtlich ihrer steuerlichen Pflichten und veranlasse sie, Spanien als Investitionsstandort zu meiden.

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Den spanischen Steuerbehörden wird auch vorgeworfen, die so genannte „mutmaßliche Besteuerung“ anzuwenden, bei der die Steuerbehörden Einkommen und Vermögen der Steuerzahler ohne ausreichende Beweise oder Unterlagen schätzen. Die Anwälte von Amsterdam & Partners LLP betonen, dass diese Politik oft zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten und hohen Kosten für die Beteiligten führt.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Behandlung von Ausländern im Ruhestand, die sich in Spanien niedergelassen haben. Die Anwaltskanzlei weist darauf hin, dass diese Gruppe häufig mit komplexen Steuervorschriften und unerwarteten Anforderungen konfrontiert ist, was ihren Aufenthalt in Spanien weniger attraktiv macht. Dies kann langfristig negative Folgen für den Immobilienmarkt und die lokale Wirtschaft haben, die von ausländischen Einwohnern abhängig ist.

Darüber hinaus weist die Kanzlei darauf hin, dass Spanien eine der höchsten Raten an Steuerstreitigkeiten innerhalb der Europäischen Union aufweist. Dies deute auf strukturelle Probleme im System und einen Mangel an Transparenz und Vorhersehbarkeit hin. Sie fordern die europäischen Institutionen auf, sich mit diesen Problemen zu befassen und Spanien zu Reformen zu zwingen, die den Investoren mehr Sicherheit geben würden.

Spanien hat in den letzten Jahren versucht, ausländische Investitionen durch die Einführung günstiger Steuermaßnahmen anzuziehen. Nach Angaben der Anwaltskanzlei hat sich jedoch ein Muster herausgebildet, bei dem die Regierung diese Maßnahmen später wieder rückgängig macht oder strengere Anforderungen stellt. Die Kampagne von Amsterdam & Partners LLP ruft Investoren dazu auf, Steuerrisiken in Spanien kritisch zu betrachten und betont, dass die Rechtssysteme des Landes keinen ausreichenden Schutz gegen solche Praktiken bieten.

Die spanischen Steuerbehörden haben noch nicht öffentlich auf die Vorwürfe reagiert, aber Experten befürchten, dass diese Kampagne dem Ansehen Spaniens im Ausland schaden könnte. Wenn das Vertrauen der Investoren weiter sinkt, könnte sich dies negativ auf die Wirtschaft auswirken.

Das Beckham-Gesetz, das vor 19 Jahren von der spanischen Regierung verabschiedet wurde, bot ausländischen Arbeitnehmern und zurückkehrenden Spaniern Steuervorteile. Das nach dem Fußballspieler David Beckham benannte Gesetz machte hohe Einkommen durch einen Pauschalsteuersatz von 24 % attraktiver. Dies galt für einen Zeitraum von sechs Jahren für diejenigen, die die Bedingungen erfüllten.

Das Gesetz ermöglichte es ausländischen Arbeitnehmern, weniger Steuern zu zahlen und nur Einkommen aus Spanien zu deklarieren. Spätere Änderungen, darunter auch die vom letzten Jahr, führten zu Kritik, wie sich jetzt in der Anzeige der internationalen Anwaltskanzlei zeigt.

Ausländer, die sich länger als 183 Tage in Spanien aufhalten, werden zu Steuerbürgern und zahlen eine progressive Steuer von bis zu 50 %. Mit dem Beckham-Gesetz waren sie bis zu sechs Jahre lang vom regulären System ausgenommen. Auch zurückkehrende Spanier profitierten davon.

Mit der Reform des Beckham-Gesetzes im Jahr 2023 wurde der Anwendungsbereich der Regelung erweitert. Nun können auch Familienangehörige von Steuerpflichtigen unabhängig von ihrem Steuerstatus in den Genuss dieser Regelung kommen.

Es gibt vier Kategorien, die für die Sonderregelung in Frage kommen: Arbeitnehmer, Geschäftsführer, Unternehmer und hochqualifizierte Fachkräfte. Die Regelung wurde auf internationale Heimarbeiter ausgeweitet, die bisher aufgrund eines fehlenden spanischen Vertrags oder Auftrags ausgeschlossen waren.

Ausländer, die in Spanien bis zu 600.000 € verdienen, zahlen 24 % Steuern. Für Existenzgründer gelten Ausnahmeregelungen, wie z.B. steuerfreie Zuwendungen in Höhe von 12.000 € bis 50.000 € und ein Rabatt von 50 % auf Gewinnbeteiligungen. Der Steuerabzug für Investitionen in neue Unternehmen wurde von 30 % auf 50 % erhöht, bei einem Höchstbetrag von 100.000 Euro.

Quelle: Agenturen